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Sorgerecht bei ungeborenem Kind


17.08.2012 22:58 |
Preis: 25,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 2 Stunden

Ich bin schwanger und möchte mich rechtzeitig von meinem Freund trennen. Wir kennen uns nur einige Wochen, die Beziehung hat relativ schnell nicht funktioniert und ich würde keine Sekunde zögern, würde ich mir nicht Gedanken um das Kind machen. Es ist ein Wunschkind und nun mache ich mir sehr große Sorgen, dass alles, was ich sage und schreibe (wir wohnen 300 km voneinander entfernt und haben Kontakt per E-Mail) für das Sorgerecht später negativ ausgelegt wird. Was muss ich beachten, wenn ich die Beziehung beende? Ich habe große Angst, dass mir die Beendigung der
Beziehung dahingehend ausgelegt wird, dass ich dem Kind den Vater vorenthalte. Und teilweise ist es auch so: Ich habe große Bedenken, dass er lediglich ein Machspiel betreibt anstatt an dem Kind wirklich Interesse zu haben. Er hat keine einzige Frage zur Schwangerschaft gestellt. Ich bin mir sehr sicher in meiner Meinung, nur habe ich Bedenken, dass ich Fehler mache und rhetorisch nicht selbstsicher und gewandt genug, um meine und die Interessen des Kindes zu vertreten. Welche Vorsorgemaßnahmen muss ich treffen, wenn ich das alleinige Sorgerecht beantragen will. Der Mann hat m. E. finanzielle Schwierigkeiten, was ich aber nicht nachweisen kann. Ich weiß von ihm nichts, habe keine wirkliche Fakten. Wie kommt man an solche Informationen? Ist eine Trennung jetzt übereilt, sollte ich mich erst einmal darauf vorbereiten wegen des Kindes? Psychisch ist das so ein Druck, ich möchte ihn einfach nur noch los haben, möchte aber keine Kurzschlusshandlung machen und dann an gar keine Informationen mehr kommen. Ich traue ihm zu, dass er alleine aus verletztem Stolz versucht, mir alles anzudichten, was er kann und mir das Leben schwer machen wird. Das ist rein mein Gefühl, wenn ich seine Aggressionen spüre. In meinem Gefühl lag ich in der Vergangenheit allerdings häufig sehr richtig. Und zuletzt: Wie formuliere ich am besten den Trennungswunsch gegenüber dem Vater, mit Begründung, ohne?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 518 weitere Antworten zum Thema:
Kind Sorgerecht
18.08.2012 | 00:04

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:

Die Trennung von Ihrem Freund wird nicht dazu führen, dass Sie das Sorgerecht verlieren. Da Sie mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet sind, steht Ihnen zunächst sowieso die alleinige Sorge zu. Sie müssen diese also nicht beantragen. Der Kindesvater kann aber die gemeinsame Sorge beantragen und diesem Antrag ist auch stattzugeben, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Das ist aber auch das einzige Kriterium und nicht, ob die Beziehung noch fortbesteht oder nicht.

Es wird für die Entscheidung, ob der Kindesvater ebenfalls das Sorgerecht erhält, also allein darauf ankommen, ob das Kindeswohl dadurch gefährdet wird - und dazu ist es entscheidend, wie sich der Kindesvater für das Kind interessiert, nicht, wie und weshalb Sie die Beziehung beendet haben.

Die Trennung wird eher dafür sprechen, dass er die gemeinsame Sorge nicht erhält, wenn er sich gar nicht um das Kind kümmert.

Sie können also jetzt nichts falsch machen, wenn Sie den Schritt vollziehen, zu dem Sie sich offenbar bereits entschlossen haben. Diesen müssen Sie natürlich nicht begründen. Es reicht doch aus, dass Sie die Trennung wollen. Einen Anspruch auf eine Begründung hat ihr Freund nicht - allenfalls moralisch, aber dazu ist dieses Forum hier der falsche Ort.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt




Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Köln

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