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Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Sachverhalt:
meine Eltern haben Schulden in beträchtlicher Höhe. Es wird ihnen unmöglich sein, diese noch zu tilgen. Als Gegenwert sind 2 Häuser vorhanden. Schon mehrmals wurde der Versuch unternommen, die Häuser zu verkaufen. Aufgrund der Lage und des Zustandes hat sich dies jedoch als nahezu unmöglich herausgestellt. Der Wert der Häuser übersteigt jedoch den Wert der Schulden (ca.zur Hälfte).
Nun zu meinen Fragen:
1. macht es Sinn,im Falle des Ablebens der Eltern, das Erbe anzunehmen, mit dem Hintergrund, dass sich die Häuser nicht verkaufen lassen und sich eine Eigennutzung ausschließt?
2. Eine Nachlassverwaltung kümmert sich um Verkauf und Gläubiger und zahlt eventuelles Guthaben an den erben aus. Ist das richtig, und wenn ja, was tut die Nachlassverwaltung wenn auch Sie die Häuser nicht veräußern kann?
3.Kann ich meinen Eltern irgendetwas raten zu regeln, was Schulden und Häuser betrifft, bevor sie ableben? Eine Schenkung der Häuser an mich ist wohl nicht möglich, da sie ja, teilweise zumindest, der Bank gehören. Oder ist es, so schlimm es klingt, sinnvoller, abzuwarten und die "Lage" neu zu betrachten, wenn die Zeit gekommen ist?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort,
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 28.01.2012 21:18:58 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
1. macht es Sinn,im Falle des Ablebens der Eltern, das Erbe anzunehmen, mit dem Hintergrund, dass sich die Häuser nicht verkaufen lassen und sich eine Eigennutzung ausschließt?
Der Wert der Häuser übersteigt die Schulden, allerdings lassen sich die Häuser offenbar nicht zu Geld machen.
Wenn Sie das Erbe annehmen, dann haben Sie neben den Häusern auch die Schulden.
Es wird dann so laufen, dass man die Häuser in die Zwangsversteigerung gibt – so dies nicht schon vorher geschieht.
Ob durch eine Zwangsversteigerung aber die für die Schuldentilgung erforderlichen Kosten erzielt werden können, ist aber auch fraglich.
Daher sollte das Erbe ausgeschlagen werden oder man wartet ab und geht ggf. in die Nachlassinsolvenz.
2. Eine Nachlassverwaltung kümmert sich um Verkauf und Gläubiger und zahlt eventuelles Guthaben an den erben aus. Ist das richtig, und wenn ja, was tut die Nachlassverwaltung wenn auch Sie die Häuser nicht veräußern kann?
Ja, das wäre auch ein Weg.
Wenn aber keine Erlöse erzielt werden können, stehen Sie mit den Schulden da und können das Erbe auch nur noch in die Nachlassinsolvenz schicken.
3.Kann ich meinen Eltern irgendetwas raten zu regeln, was Schulden und Häuser betrifft, bevor sie ableben? Eine Schenkung der Häuser an mich ist wohl nicht möglich, da sie ja, teilweise zumindest, der Bank gehören. Oder ist es, so schlimm es klingt, sinnvoller, abzuwarten und die "Lage" neu zu betrachten, wenn die Zeit gekommen ist?
Man sollte die Eltern mit ihren Schulden nicht unbedingt in die Privatinsolvenz schicken.
Die Häuser wären am Ende auch nur in der Zwangsversteigerung und der Erlös würde ggf. gar nicht ausreichen, um die Schulden zu decken.
Daher sollte am besten abgewartet werden, wie sich die Situation dann darstellt, wenn es soweit ist und die Erbschaft ansteht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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Fax: 032121128582
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Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 29.01.2012 14:01:11
Herzlichen Dank für die Antwort,Sie haben mir schon weitergeholfen. Ein kleines Verständnisproblem habe ich noch:
Wenn ich es richtig verstanden habe, habe ich 3 Optionen:
1. Erbe annehmen
2. Erbe ausschlagen
3. "abwarten" und ggf in die Nachlassinsolvenz gehen.
Was genau meinen Sie mit "abwarten"? Also Erbe weder annehmen, noch ausschlagen?
Heißt das, ich versuche die Häuser zu verkaufen und bei Nichtgelingen gehe ich in die Nachlassinsolvenz?
Danke für Ihr Mühe,
Mit freundlichen Grüßen
Herzlichen Dank für die Antwort,Sie haben mir schon weitergeholfen. Ein kleines Verständnisproblem habe ich noch:
Wenn ich es richtig verstanden habe, habe ich 3 Optionen:
1. Erbe annehmen
2. Erbe ausschlagen
3. "abwarten" und ggf in die Nachlassinsolvenz gehen.
Was genau meinen Sie mit "abwarten"? Also Erbe weder annehmen, noch ausschlagen?
Heißt das, ich versuche die Häuser zu verkaufen und bei Nichtgelingen gehe ich in die Nachlassinsolvenz?
Danke für Ihr Mühe,
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 29.01.2012 14:35:13
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Ich hatte mich damit an Ihre Aussage unter 3. anlehnen wollen:
"Oder der ist es, so schlimm es klingt, sinnvoller, abzuwarten und die "Lage" neu zu betrachten, wenn die Zeit gekommen ist?"
Man sollte eben den Erbfall abwarten und dann nach der aktuellen Lage entscheiden - Sie haben dann 6 Wochen Zeit, um das Erbe ggf. auszuschlagen.
Sie können aber auch die Immobilien verkaufen und nur bei Nichtgelingen in die Nachlassinsolvenz gehen.
Daher wäre dies wohl der beste Weg.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Ich hatte mich damit an Ihre Aussage unter 3. anlehnen wollen:
"Oder der ist es, so schlimm es klingt, sinnvoller, abzuwarten und die "Lage" neu zu betrachten, wenn die Zeit gekommen ist?"
Man sollte eben den Erbfall abwarten und dann nach der aktuellen Lage entscheiden - Sie haben dann 6 Wochen Zeit, um das Erbe ggf. auszuschlagen.
Sie können aber auch die Immobilien verkaufen und nur bei Nichtgelingen in die Nachlassinsolvenz gehen.
Daher wäre dies wohl der beste Weg.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
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