Frage geschrieben am 01.07.2010 22:06:01
Sorge ums Sorgerecht
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 750Aufgrund der Tatsache, dass ich arbeiten gegangen bin und mein Ex-Mann daheim war, besteht jetzt die Gefahr, dass das Gericht die Kinder meinem Ex-Mann überlässt.
Mein neuer Lebenspartner würde die finanzielle Versorgung für die Kinder und für mich übernehmen. Hätte ich unter dieser Option die Möglichkeit meine Kinder wieder zu mir zu nehmen?
Antwort geschrieben am 01.07.2010 23:05:38 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 621
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten darf:
Zunächst gehe ich davon aus, dass Ihnen das Sorgerecht über die Kinder mit Ihrem Mann gemeinsam zusteht.
Das bedeutet, dass Sie mit Ihrem Mann gemeinsam eine Entscheidung auch über den Lebensmittelpunkt der Kinder treffen müssen, da Ihnen auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur gemeinsam zusteht.
Ist eine solche gemeinsame Entscheidung nicht erzielbar, können Sie eine Entscheidung des Familiengerichts herbeiführen und einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen. Das Gericht wird sodann unter Beteiligung der Kinder und des Jugendamts eine Regelung treffen, die für alle Beteiligten bindend ist.
Bei seiner Entscheidung hat das Gericht allein das Kindeswohl zu berücksichtigen. Dabei spielt dann auch der Wunsch der Kinder eine Rolle - zumindest die älteren Kinder haben ggf. schon eine Präferenz, wo sie leben möchten.
Entscheidend wird dann weiterhin das Umfeld sein und die Bindungen der Kinder zu Ihnen und zum Vater.
Auch ist zu berücksichtigen, wer die Kinder bisher betreut hat und ob die Kinder durch eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf Sie aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden.
Vor diesem Hintergrund kann ein von Ihnen gestellter Antrag Erfolg haben, wenn die Kinder zu Ihnen möchten, weil eine stärkere Bindung zu Ihnen besteht.
Das muss das Gericht aber durch Befragung aller Beteiligten und durch Beteiligung des Jugendamtes - ggf. auch unter Einholung psychologischer Gutachten - aufklären.
Eine Garantie, dass Sie vor dem Familiengericht Erfolg haben werden, kann Ihnen hier seriös niemand geben. Wenn die Kinder dem Richter mitteilen, dass sie sich bei ihrem Vater sehr wohl fühlen und Angst davor haben, aus der gewohnten Umgebung (Schule, Freundeskreis) gerissen zu werden, sehe ich Ihre Chancen sogar eher gering.
Dies sollten Sie überlegen, bevor Sie eine gerichtliche Entscheidung anstreben. Ein solches Verfahren stellt regelmäßig für die betroffenen Kinder eine erhebliche psychische Belastung dar, da sie oft das Gefühl bekommen, dass beide Elternteile von verschiedenen Seiten an ihnen ziehen.
Im Interesse der Kinder sollten sie versuchen dies zu vermeiden und eine außergerichtliche Lösung anstreben.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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