Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1 weitere Antworten zum Thema Hänger.
Hallo,
ich wurde gestern von der Polizei auf der A7 mit meinem Pickup und Hänger (Multitransporter mit einem defekten Anhänger drauf) von der BAB geholt. Nachdem die Polizei im Fahrzeugschein gesehen hat das es sich um ein in den Papieren eingetragener LKW handelt durfe ich den Hänger stehen lassen.
Ich hatte mich vorher extra schlau gemacht und es gibt da ja seid kurzen eine Änderung zum Sonntagsfahrverbot, wonach Wohnwagen und Anhänger die zu Sport und Freizeitzwecken an einem LKW bis 3,5T gefahren werden dürfen, ohne Aussnahmegenemigung.
Laut Aussage der Polizei liegt eine Fahrt zu Freizeitzwecken nicht vor.
Im Pickup Forum hatte einer auch eine Anfrage an das Straßenverkehrsamt eingestellt wie denn Freizeitzweck zu Definieren sei.
Die Antwort des Strassenverkehrsamtes war das alles was Privat und nicht gewerblich gezogen wird Freizeitzwecke entspricht.
Meine Frage ist jetzt ob ich wirlich nicht fahren durfte?
Mfg
-- Einsatz geändert am 25.08.2008 11:29:41
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Antwort geschrieben am 25.08.2008 13:28:15
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