Sondernutzungsregelung bei Eigentümergemeinschaft eines Grundstückes
| 13.09.2010 10:37 |
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Grundstücke
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Rechtsanwalt Sascha Steidel
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Folgende Situation:
Wir haben im Februar letzten Jahres Eigentum erworben. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus nebst Grundstücksanteil. Auf diesem Grundstück steht noch ein weiteres Haus eines anderen Eigentümers. Wir haben 4/10 Miteigentumsanteil an dem Grundstück erworben. Die restlichen 6/10 gehören dem Eigentümer des 2. Hauses. Dies ist so im Grundbuch im Bestandsverzeichnis eingetragen.
Kurz vor unserem Erwerb letzten Jahres wurden die beiden Grundstücksanteile mit einem Zaun „getrennt". Das Verhältnis entspricht ungefähr den 4/10 und 6/10. (Zur Information: Vorher gab es keine optische Teilung, da es sich um das Elternhaus und ein Neubau der Tochter mit Familie handelte, wobei die Tochter Eigentümer unseres jetzigen Hauses war).
Nun kommt eine Besonderheit ins Spiel.
Ca. 9 Jahre nach dem Bau des zweiten Hauses wurde eine weitere Eintragung im Grundbuch (Bestandsverzeichnis) aufgenommen.
Zitat: Es ist eine Sondernutzungsregelung getroffen Eingetragen gemäß Bewilligung vom Datum am Datum.
Im §1 dieser Vereinbarung steht folgendes:
„ … Wir wollen mit dieser Erklärung nunmehr die Nutzung des Grundstücks regeln und nehmen dazu Bezug auf den zum Gegenstand dieses Vertrages gemachten Lageplan, der zur Einsicht vorgelegen hat und gebilligt worden ist.
In dem zum Gegenstand dieses Vertrages gemachten Lageplan ist bzgl. Des Flurstücks xxxxx eine rote Linie eingezeichnet. Die links von dieser Linie gelegene Grundstücksfläche, auf der sich auch der Neubau befindet, soll unter Ausschluss des anderen Wohnungseigentümers dem jeweiligen Eigentümer des im Grundbuch von xxxx Blatt xxxx verzeichneten Wohnungseigentümers ausschließlich zur Benutzung, Erhaltung, Instandsetzung und evtl. Erneuerung zustehen und umgekehrt soll dem jeweiligen Eigentümer des im Grundbuch von xxxx Blatt xxxx eingetragenen Wohnungseigentums Nr. 1 des Aufteilungsplanes unter Ausschluss des anderen Miteigentümers die rechts von der Reiteinzeichnung gelegene Grundstücksfläche auf der sich der Altbau befindet, zur Benutzung, Unterhaltung, Erhaltung, Instandsetzung und evtl. Erneuerung zustehen. …"
Die Zeichnung die dieser Erklärung beiliegt (von allen damals beteiligten Unterschrieben) zeigt nun ein anderes Aufteilungsverhältnis. Es wurde eine Zeichnung des Flurstücks mit beiden Gebäuden und genauen Abmessungen des Grundstücks benutzt. Auf dieser Zeichnung wurde dann eine rote Linie eingezeichnet. Jedoch wurden keine Maße der roten Linie eingezeichnet an denen man ablesen kann wo genau das Grundstück geteilt wurde. Wenn ich nun diese Zeichnung vermesse stelle ich fest, dass die Aufteilung eher 5/10 zu 5/10 ist anstatt 4/10 zu 6/10.
Meine Frage nun, wie ist eine solche Zeichnung zu lesen. Ist der Zeichnungsmaßstab maßgeblich oder soll die Linie hier nur klarstellen: Links 4/10 und Rechts 6/10?









