Flurstück mit 2 Grundbuchblättern, auf jeden steht ein Haus. Im folgenden rede ich von Blatt 1, welches bislang Gemeinschaftseigentum war!
1. 78/100
Eigentümer: A hat Miteigentumsanteil 39,74% (meine Schwester)
Eigentümer: B hat Miteigentumsanteil 60,26% (Eigentümer B bin ich)
2. 22/100
Eigentümer: A ist Alleineigentümer 100% (meine Schwester)
Ich (B) habe die Miteigentumsanteile 39,74% von A (meine Schwester) vom Grundbuchblatt 1 abgekauft. Hintergrund, da Sie sich an keinen Kosten bei Erhaltung des Hauses beteiligt hat und es auch weiterhin nicht vorhatte. Inzwischen haben ich und meine Frau mehr als 100.000EUR in dieses Haus, was bislang Gemeinschaftseigentum war investiert und quasi Erhaltung und Wertsteigerung des Hauses zu Gunsten von uns beiden (meiner Schwester und mich) gemacht. Das habe ich aber nicht mehr eingesehen. Miteigentümerin A (meine Schwester) hat aber kein Interesse an dem Haus und somit habe ich Ihr/wir meine Frau und ich die Anteile abgekauft. Auf die Gartenfläche wollte Sie aber nicht verzichten, da Sie ja nebenan wohnt (22/100)und den Garten weiter nutzen möchte. Demzufolge nutzt Sie den Anteil der Freiflächen weiterhin zu den ehemaligen Anteilen. Sie ist lediglich aus dem Haus raus, das Sie hier keine Aktien mehr dran hat. Sprich das ich auch weiss, das das was ich hier mit meiner Frau investiere meins ist und nicht das von mir und meiner Schwester. Hier im Haus wohnt meine Mutter mit drin und Sie hat ein lebenslanges Wohnrecht, welches ich Ihr eingeräumt habe. Durch den Kauf bin ich ja nun als Alleineigentümer für das Grundbuchblatt 1 eingetragen, sprich 78/100. Es wurden die Anteile (Freifläche) welche Sie ja weiterhin nutzt nicht Ihrem Grundbuchblatt zugeschrieben (ging wohl nicht), sprich Ihr Grundbuchblatt lautet weiterhin 22/100. Unsere Flächen hatten wir auf einen Aufteilungsplan gezeichnet wie wir diese nutzen, wer diese nutzt und mit qm Angaben und I. und II. versehen. Sie hat für die Flächen Sondernutzungsrechte bekommen. (das sind so ca. 300qm)
Ich zahle ja nun für die vollen 78/100 Grundsteuern. Kann ich meine Schwester denn an der Grundsteuer finanziell beteiligen, denn das was Sie ja weiterhin nutzt sind ja 300qm von dem gesamten Grundstück (Grundbuchblatt 1 – 78/100) zusätzlich zu Ihren eigentlichen Flächen 22/100 wo Ihr Haus steht.
Meine eigentliche Frage. Ich bin doch nun Alleineigentümer von Grundbuchblatt 1 zahle Steuern dafür, bin als Eigentümer eingetragen, es sind aber eben die Sondernutzungsrechte vereinbart und beim Grundbuchamt eingetragen. Sie hat aber keine Miteigentumsanteile an diesem Blatt mehr. Das heisst doch ich bin Alleineigentümer. Wenn Umbauten (bsp. Zaun), Umgestaltung…vorgenommen werden müssen, oder zum Bsp. der Hof neu gepflastert werden muss (den wir beide nutzen, da Sie sonst nicht zu Ihrem Haus und Carport kommt) habe ich doch die Alleinentscheidung, ob und wie es gestaltet wird, oder? Da Sie mit Ihrem Auto über meine Flächen fahren muss und auch zu Fuss dieses überqueren muss, sonst kommt Sie nicht zu Ihrem Haus, ( Sie müsste sonst erst eine eigene Überfahrt zu Ihrem haus beantragen), kann ich Sie dann an den Kosten beteiligen, dies trifft auch für die Grundsteuer zu, kann ich Sie hier beteiligen? Kann Sie auf den Flächen welche Sie als Sondernutzungsrechte hat machen was Sie will? (Bauen, abreissen,….) Auf dem Hof steht dauerhaft das Auto. Sie fährt vor das Carport fährt aber nicht rein. Erst Abends, als wäre das so absichtlich um uns zu ärgern. Das Auto steht dauerhaft im Weg. Die Flächen von denen ich hier rede sind alles Flächen, welche zu meinem Grundbuchblatt gehören. Ihr eigenes wo auch Ihr Haus drauf steht ist ein extra Bereich seitlich wo ich zum Bsp. Nie drüber gehen oder fahren müsste, da komme ich garnicht in Berührung! Kann Sie hier machen was sie will? Sie hat keine Eigentumsrechte, keine Miteigentumsrechte mehr. Sie hat lediglich Sondernutzungsrechte für ein paar Flächen bekommen (Gartenstück, Carportfläche, Hofeinfahrt, Zuwegung, ein Stück von Ihrer Terrasse steht auch hier auf meinem Grundbuchblatt)
Vorab vielen Dank für die Beantwortung der Frage!
-- Einsatz geändert am 04.02.2012 14:23:30
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