Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 47 weitere Antworten zum Thema Sondernutzungsrecht.
Ich habe gemeinsam mit jemand anderem zwei Wohnungen als Sondereingentum erworben. Das davor liegende Grundstück ist Gemeinschaftseigentum. Nun hat sich das nachbarschaftliche Verhältnis enorm verschlechtert. Kann ich ein Sondernutzungsrecht am Garten nachträglich auch gegen den Willen des anderen miteigentümers gerichtlich durchsetzen, auch wenn dann im Sinne einer störungsfreien Nutzung mehr Gartenfläche auf meiner Seite bleiben würde, für die ich dann eine Sondernutzunggebühr zahlen würde?Antwort geschrieben am 27.02.2011 19:13:41 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Eine Aufteilung des Gemeinschaftseigentums gegen den Willen des anderen Miteigentümers ist leider nicht gerichtlich durchsetzbar. Um eine gütliche Einigung mit dem anderen Eigentümer führt leider kein Weg herum.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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