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Frage geschrieben am 04.02.2012 19:50:43

Sondernutzungsrecht - 1 Flurstück 2 Grundbuchblätter 22/78

Rechtsgebiet: Grundstücke | Einsatz: € 45,00 | Status: Geschlossen | Aufrufe: 547
Folgende Ausgangslage:
Flurstück mit 2 Grundbuchblättern (X und Z), auf jeden steht ein Haus, angelegt 1995. Im folgenden rede ich von Blatt X, welches bislang Gemeinschaftseigentum war - Eigentümer waren meine Schwester und ich!
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1. Grundbuchblatt X: 78/100
Eigentümer: 1 hat Miteigentumsanteil 60,26% (Eigentümer 1 bin ich)
Eigentümer: 2 hat Miteigentumsanteil 39,74% (meine Schwester)
2. Grundbuchblatt Z: 22/100
Eigentümer: 2 ist Alleineigentümer 100% (meine Schwester)
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Ich (1) habe die Miteigentumsanteile 39,74% von 2 (meine Schwester) vom Grundbuchblatt X abgekauft. Hintergrund, da Sie sich an keinen Kosten bei Erhaltung des Hauses beteiligt hat und es auch weiterhin nicht vorhatte. Inzwischen haben ich und meine Frau mehr als 100.000EUR in dieses Haus, was bislang Gemeinschaftseigentum war investiert und quasi Erhaltung und Wertsteigerung des Hauses zu Gunsten von uns beiden (meiner Schwester und mich) gemacht. Das habe ich aber nicht mehr eingesehen. Miteigentümerin 2 (meine Schwester) hat aber kein Interesse an dem Haus und somit habe ich Ihr die Anteile abgekauft. Auf die Gartenfläche wollte Sie aber nicht verzichten, da Sie ja nebenan wohnt (22/100)und den Garten weiter nutzen möchte. Demzufolge nutzt Sie den Anteil der Freiflächen weiterhin zu den ehemaligen Anteilen. Sie ist lediglich aus dem Haus raus, das Sie hier keine Aktien mehr dran hat. Sprich das ich auch weiss, das das was ich hier mit meiner Frau investiere meins ist und nicht das von mir und meiner Schwester. Hier im Haus wohnt meine Mutter mit drin und Sie hat ein lebenslanges Wohnrecht. Durch den Kauf bin ich ja nun als Alleineigentümer für das Grundbuchblatt X eingetragen, sprich 78/100. Es wurden die Anteile (Freifläche) welche Sie ja weiterhin nutzt nicht Ihrem Grundbuchblatt zugeschrieben (ging wohl nicht), sprich Ihr Grundbuchblatt lautet weiterhin 22/100, wie 1995 angelegt, die Flächen aus dem ehemaligen gemeinsamen Grundbuchblatt X wurden nicht Ihrem Grundbuchblatt Z zugeschrieben. Unsere Flächen hatten wir zuvor auf einen Aufteilungsplan gezeichnet wie wir diese nutzen, wer diese nutzt und mit qm Angaben und 1 und 2 versehen. Sie hat für die Flächen Sondernutzungsrechte bekommen. (das sind so ca. 300qm)
Ich zahle ja nun für die vollen 78/100 Grundsteuern, stehe auch alleine als Eigentümer im Grundbuchblatt mit 78/100. Kann ich meine Schwester denn an der Grundsteuer finanziell beteiligen, denn das was Sie ja weiterhin nutzt sind ja 300qm von dem gesamten Grundstück (Grundbuchblatt X – 78/100) zusätzlich zu Ihren eigentlichen Flächen 22/100 wo Ihr Haus steht.
Meine eigentliche Frage. Ich bin doch nun Alleineigentümer von Grundbuchblatt X zahle Steuern dafür, bin als Eigentümer eingetragen, es sind aber eben die Sondernutzungsrechte vereinbart und beim Grundbuchamt eingetragen. Sie hat aber keine Miteigentumsanteile an diesem Blatt mehr. Das heisst doch ich bin Alleineigentümer. Wenn Umbauten (bsp. Zaun), Umgestaltung…vorgenommen werden müssen, oder zum Bsp. der Hof neu gepflastert werden muss (den wir beide nutzen, da Sie sonst nicht zu Ihrem Haus und Carport kommt) habe ich dann die Alleinentscheidung, ob und wie es gestaltet wird? Da Sie mit Ihrem Auto über meine Flächen fahren muss und auch zu Fuss dieses überqueren muss, sonst kommt Sie nicht zu Ihrem Haus, ( Sie müsste sonst erst eine eigene Überfahrt zu Ihrem Haus beantragen), kann ich Sie dann an den Kosten beteiligen, dies trifft auch für die Grundsteuer zu, kann ich Sie hier beteiligen? Kann Sie auf den Flächen welche Sie als Sondernutzungsrechte hat machen was Sie will? (Bauen, abreissen,….) Auf dem Hof steht dauerhaft das Auto (im Vertrag haben wir diese Flächen Gemeinschaftsflächen genannt, diese gehören auch zu meinem Grundbuchblatt) . Sie fährt vor das Carport fährt aber nicht rein. Erst Abends, als wäre das so absichtlich um uns zu ärgern. Das Auto steht dauerhaft im Weg. Die Flächen von denen ich hier rede sind alles Flächen, welche zu meinem Grundbuchblatt gehören. Ihr eigenes wo auch Ihr Haus drauf steht ist ein extra Bereich seitlich wo ich zum Bsp. Nie drüber gehen oder fahren müsste, da komme ich garnicht in Berührung! Kann Sie hier machen was sie will? Sie hat keine Eigentumsrechte, keine Miteigentumsrechte mehr. Sie hat lediglich Sondernutzungsrechte für ein paar Flächen bekommen (Gartenstück, Carportfläche, Hofeinfahrt, Zuwegung, ein Stück von Ihrer Terrasse steht auch hier auf meinem Grundbuchblatt) und eben die Gemeinschaftsflächen, da Sie sonst nicht zum haus und Carport kommt, bzw. sonst hätte erst eine eigene Grundstücksüberfahrt/Auffahrt beantragen müssen)
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Wortlaut gemäß Notarvertrag:
Derjeweilige Eigentümer des mit Nr. 1 bezeichneten Wohnungseigentums (Blatt X) erhält diejenigen Teile des mit Nr.1 bezeichneten Gebäudes, die Gegenstand des gemeinschaftlichen Eigentums sind, und zwar einschließlich Spitzboden, und die in dem anliegenden Lageplan blau angelegten, mit 1 bezeichneten Grundstücksteile gegebenfalls einschliesslich der darauf befindlichen nicht im Sondereigentum stehenden Baulichkeiten unter Ausschluß des anderen Eigentümer zur ausschliesslichen Nutzung als Sondernutzungsrecht. (in dem Falle ich)
Derjeweilige Eigentümer des mit Nr. 2 bezeichneten Wohnungseigentums (Blatt Z) erhält diejenigen Teile des Gebäudes Musterstr. 1a , die Gegenstand des gemeinschaftlichen Eigentums sind, und zwar einschließlich Spitzboden, und die in dem anliegenden Lageplan rot angelegten, mit 2 bezeichneten Grundstücksteile gegebenfalls einschliesslich der darauf befindlichen nicht im Sondereigentum stehenden Baulichkeiten unter Ausschluß des anderen Eigentümer zur ausschliesslichen Nutzung als Sondernutzungsrecht. (meine Schwester)
Die in dem anliegenden Lageplan grün angelegten Grundstücksteile dienen der gemeinschaftlichen Nutzung aller Wohnungseigentümer.
Über diese Regelung des vorstehenden Abschnitts sind die Erschienen zu 1 und 2 hiermit einig und bewilligen und beantragen, diese Regelungen als Inhalt des Sondereigentums in die Grundbücher einzutragen.
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Diese Eintragung wurden vorgenommen, und eben auch die bisherigen Miteigentumsanteile meiner Schwester vom Grundbuchblatt X gelöscht (wegen Kauf). Nun hat jeder sein Grundbuchblatt. Meine Schwester Ihr altes von 1995 behalten (22/100) und ich habe das komplette bislang gemeinsame bekommen 78/100, obwohl Sie die Flächen von den Blatt wie vorher weiter nutzt. Warum konnten diese nicht Ihren Blatt zugeschrieben werden? Dann gäbe es jetzt 2 fast gleich grosse Grundbuchblätter.
So wäre es doch besser gewesen oder ? Dann gäbe es jetzt Blatt X 55/100 und Z 45/100!
Habe ich nun durch diese Variante 78/100 im „schlimmsten" fall ein höheres Stimmrecht, wenn es mal keine Einigung gibt? Kann meine Schwester mir was verbieten, was ich hier bei mir tue? Wohl eher umgedreht, oder, da Sie Flächen von nutzt, wo ich als Eigentümer stehe und dafür auch Steuern zahle?

Vorab vielen Dank für die Beantwortung der Frage


-- Einsatz geändert am 04.02.2012 23:05:46



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