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Frage geschrieben am 14.07.2010 22:43:10

Sonderkündigungsrecht bei Umzug wenn vorherige Leistungen nicht erbracht werden könne

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2250
Hallo!

Ich bin umgezogen und möchte gerne den Anbieter für Telefon und Internet wechseln, da der jetzige Provider(Netcologne) die Leistungen aus dem bestehenden Vertrag nicht mehr erfüllen kann.
Ich hatte einen Telefonanschluss gekoppelt mit einer 18M I-Net-Leitung. Jetzt würde aber an meinem neuen Wohnort nur über eine 6M-Leitung verfügen können.
Kann ich aus meinem Vertrag raus?

Vielen Dank im vorraus!


Antwort geschrieben am 14.07.2010 22:56:20
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Grundsätzlich sind solche Verträge an eine Mindestvertragslaufzeit – meist 24 Monate – gebunden.

Ein Kündigungsrecht vor dieser Zeit besteht meist nicht. Nur aus wichtigen Gründen ist das dann möglich.

Es besteht aber immer ein Sonderkündigungsrecht für den Fall des Umzugs. Kann der Anbieter am neuen Wohnort die vertraglich zugesicherte Leistung – hier also die 18M I-Net Leitung nicht erfüllen, dann besteht dieses Sonderkündigungsrecht.

Der Kunde muss dann auch kein neues Produkt wählen oder sich mit einer geringeren Leistung zufrieden geben.

Sie können den Vertrag also außerordentlich wegen des Umzugs kündigen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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