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Frage geschrieben am 06.10.2011 12:24:19

Sonderkündigungsrecht §57ZVG

Rechtsgebiet: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | Einsatz: € 25,00 | Status: Geschlossen | Aufrufe: 594
Das Sonderkündigungsrecht des Erwerbers im Rahmen der ZVG wurde eingeschränkt durch §57c+d ZVG-diese beiden Paragraphen wurden gestrichen.
Heisst, das, beim Erwerb durch ZV kann ich als Eigentümer bei Eigennutz Sonderkündigungsrecht aussprechen, auch wenn der Mieter Kapitalersatz durch renovierungsarbeiten geleistet hat? Oder steckt diese Einschränkung jetzt in einem anderen Paragraphen?



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