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Frage geschrieben am 28.07.2010 02:21:21

Sonderkündigungsrecht 1und1

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2949
Hallo,

vor etwa einem Jahr habe ich bei 1und1 einen DSL 16000 Vertrag abgeschlossen. Bis vor rund drei Wochen lief der Anschluss einwandfrei bei rund 15000 kbit Downstream laut den Angaben in meinem DSL-Router, sowie laut "DSL-Speedmessungsdiensten" wie dem von ComputerBild.de.

Vor rund drei Wochen fing die Leitung dann an, Probleme zu machen. Zunächst hatte ich mit regelmäßigen Verbindungsabbrüchen zu kämpfen (in etwa alle 5 Minuten). Darauf hin wandte ich mich an die 1und1 Hotline, wo man die Abbrüche bestätigen konnte. Nachdem diverse Messungen von der Ferne aus vorgenommen wurden, hieß es, ein Service-Techniker von der Telekom müsse sich der Sache vor Ort annehmen. Vor mittlerweile rund zwei Wochen rückte dann tatsächlich ein Techniker hier an und „schaltete alles neu, was neu zu schalten war".

Anschließend funktionierte das Internet auch tatsächlich wieder, jedoch auf einmal nur noch mit rund 6000 kbit Downstream, was DSL 6000 entspricht und nicht DSL 16000. Bevor ich Zeit hatte, dies bei 1und1 zu beanstanden, kam dann am 22.7. abends der Totalausfall – nichts ging mehr. Ich rief natürlich wieder bei 1und1 an und nach ewigem Hin und Her vereinbarten wir einen weiteren Technikertermin für den gestrigen Tag.

In etwa zwei Stunden nachdem der Techniker wieder verschwunden war, funktionierte dann das Internet auch wieder. Auf meine Nachfrage bei der 1und1 Hotline kann mir niemand sagen, woran es lag und wie das Problem zumindest ansatzweise behoben werden konnte.

Ich schreibe ansatzweise, da nach wie vor die Geschwindigkeit bei lediglich rund 6000 kbits liegt und nicht bei annähernd 16000. Ich griff also vorhin wieder zum Hörer (mittlerweile immer zu später Stunde, da tagsüber die Warteschleifen nahezu endlos sind) und man teilte mir mit, dass eine „Bandbreitenfixierung auf DSL 6000" vorgenommen wurde, um Verbindungsabbrüche zukünftig zu vermeiden. Das geschah laut Aussage des Herrn von der 1und1 Hotline bereits am 12.7., also noch vor dem ersten Technikertermin, was sich deckt mit meiner Beobachtung, dass die Geschwindigkeit bereits nach „Lösung der ersten Störung" inakzeptabel war.

1und1 möchte die Leitung nicht wieder auf DSL 16000 hoch schalten, außer ich erkläre mich bereit, die Kosten für zukünftige Technikereinsätze zu übernehmen, sollte es wieder zu einer Störung kommen in Zukunft. Das kann doch nicht zulässig sein?

Ich bin geschäftlich auf mind. DSL 16000 angewiesen, darunter kann ich leider auf keinen Fall produktiv arbeiten (bedingt durch Software, die auf eine externe Datenbank zugreift).

Gehe ich recht in der Annahme dass 1und1 den Vertrag nicht erfüllt, wenn sie mir lediglich 6000 kbit schalten? Ich zahle zwar für das Tarifmodell DSL 16000, welches mir nicht zwingend 16000 kbit verspricht. Jedoch zahle ich auch nicht für DSL 6000, welchem meine Leitung momentan entspricht. Gehe ich recht in der Annahme dass zumindest annähernd 16000 kbit geschaltet sein müssen (z.B. 13000 kbit), damit der Vertrag als erfüllt gilt?

Unter diesen Umstände würde ich gerne so bald wie möglich vom Vertrag zurücktreten (Restlaufzeit an und für sich rund 12 Monate) und zur Telekom wechseln, welche mir VDSL / DSL 50000 bieten kann.

In ihren AGB schreibt 1und1: „Gerät 1&1 mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn 1&1 eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen."

Muss ich 1und1 schriftlich dazu auffordern, den Anschluss innerhalb von 14 Tagen unter Beibehaltung seiner Funktionstüchtigkeit auf DSL 16000 hoch zuschalten? Oder kann ich jetzt bereits zurücktreten?

Vielen Dank im Voraus.


Antwort geschrieben am 28.07.2010 03:14:24
Rechtsanwalt Felix M. Safadi
Schloßstr. 41a, 12165 Berlin, Tel: 030 555 760-321, Fax: -329
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Sehr geehrter Ratsuchender,

zu Ihrer Anfrage nehme ich unter Berücksichtigung des Einsatzes wie folgt Stellung:

Sie müssen hier eine derart erhebliche Drosselung der maximalen Downloadrate von 16000 auf 6000 kbit/s grundsätzlich nicht hinnehmen und sollten Ihren Vertragspartner zur vertragsgemäßen Erfüllung auffordern und hierfür eine angemessene Frist setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist sollte einer Kündigung aus wichtigem Grund grundsätzlich nichts im Wege stehen, sofern Ihnen die 16000 kbit/s vertraglich zugesichert wurden. Abschließend kann dies natürlich nur nach Prüfung der vertraglichen Vereinbarungen/AGB beurteilt werden.

Ich nehme aber an, dass die Drosselung nicht willkürlich erfolgt ist, sondern technisch bedingt ist, d. h., Ihre Leitung dürfte nicht für ADSL2+ geeignet sein. Ursache ist häufig eine zu hohe Leitungsdämpfung, die sich im Laufe der Zeit auch ändern kann. Dann wäre Ihnen auch mit der Aufhebung der Drosselung nicht geholfen, wenn es dann wieder zu Verbindungsabbrüchen kommen würde. Sie sollten sich daher erneut mit 1und1 in Verbindung setzen (evtl. per Fax, telefonisch wäre vergeudete Zeit) und den Grund der Drosselung erfragen. Sollte sich bestätigen, dass Ihre Leitung nicht für ADSL2+ geeignet ist, wäre Ihnen ein weiteres Festhalten am DSL-Vertrag nicht zuzumuten und Sie könnten ihn vorzeitig beenden. Voraussetzung wäre hier allerdings ebenfalls, dass diese Geeignetheit Bestandteil des DSL-Vertrages war (z. B., indem Ihnen 1und1 bei Vertragsschluss bestätigt hat, dass eine Downloadrate bis 16000 kbit/s technisch möglich ist). Allein die Tatsache, dass zu Vertragsbeginn die 16.000 kbit/s gewährleistet wurden, würde Ihnen insoweit keinen Bestandsschutz vermitteln.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Verfügung.

Ansonsten verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Felix M. Safadi

_________
Allgemeine Hinweise:

Sollten noch Unklarheiten bestehen, bin ich gerne für Sie da, um das zu ändern! Verwenden Sie entweder die Nachfrageoption auf diesem Portal oder treten Sie direkt mit mir in Verbindung. Bitte seien Sie so fair und geben erst nach meiner abschließenden Antwort eine Bewertung für mich ab. Bedenken Sie auch, dass die Ausführlichkeit der Beantwortung vom geleisteten Einsatz abhängen muss. Dass man z. B. für den Mindesteinsatz keine gebundene Dissertation erwarten kann, versteht sich hoffentlich von selbst. :-)

Bitte erlauben Sie mir noch den obligatorischen Hinweis, dass es sich bei dieser Antwort lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des allein auf Ihren Angaben basierenden Sachverhalts handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Angaben kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

www.netzkanzlei.com

Tel.: 030 555 760 321
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 28.07.2010 03:54:37

Sehr geehrter Herr Safadi,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Können Sie beziffern, was mich eine "Prüfung der vertraglichen Vereinbarungen/AGB" kosten würde?

Generell: Wenn ich mich vor Vertragsschluss zwischen DSL 6000 und DSL 16000 entscheiden kann und mir zugesichert wird, dass DSL 16000 an meinem Wohnsitz verfügbar ist, nehme ich an, dass mir zwar kein effektiver Downstream von 16000 kbit zugesichert wird. Aber zumindest muss die Rate verhältnismäßig sein (z.B. 13000 kbit) und darf nicht dem deutlich leistungsschwächeren, günstigeren Tarif, DSL 6000, entsprechen, oder täusche ich mich?

Wenn mir 1und1 per Fax oder schriftlich bestätigen würde, dass die Drosselung aufgrund veränderter technischer Gegebenheiten (z.B. veränderte, erhöhte Dämpfungswerte) vorgenommen wurde und nicht rückgängig gemacht werden sollte, um weitere Störungsfälle zu vermeiden, würde dies bereits ausreichen, um vom Vertrag zurücktreten zu können? Oder müsste ich die 14-tägige Frist trotzdem setzen?

Gäbe es eine Möglichkeit, ein Pauschalhonorar für die Interessensvertretung zu vereinbaren?

Vielen Dank.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 28.07.2010 04:04:55

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Nachfragen beantworte ich wie folgt:

"Können Sie beziffern, was mich eine "Prüfung der vertraglichen Vereinbarungen/AGB" kosten würde?"

Ich schicke Ihnen ein Angebot per Mail.

"Generell: Wenn ich mich vor Vertragsschluss zwischen DSL 6000 und DSL 16000 entscheiden kann und mir zugesichert wird, dass DSL 16000 an meinem Wohnsitz verfügbar ist, nehme ich an, dass mir zwar kein effektiver Downstream von 16000 kbit zugesichert wird. Aber zumindest muss die Rate verhältnismäßig sein (z.B. 13000 kbit) und darf nicht dem deutlich leistungsschwächeren, günstigeren Tarif, DSL 6000, entsprechen, oder täusche ich mich?"

Nein, da liegen Sie richtig. Nur 6000 statt 16000 kbit/s wären zu wenig.

"Wenn mir 1und1 per Fax oder schriftlich bestätigen würde, dass die Drosselung aufgrund veränderter technischer Gegebenheiten (z.B. veränderte, erhöhte Dämpfungswerte) vorgenommen wurde und nicht rückgängig gemacht werden sollte, um weitere Störungsfälle zu vermeiden, würde dies bereits ausreichen, um vom Vertrag zurücktreten zu können? Oder müsste ich die 14-tägige Frist trotzdem setzen?"

Nein, eine Fristsetzung wäre in diesem Fall entbehrlich.

"Gäbe es eine Möglichkeit, ein Pauschalhonorar für die Interessensvertretung zu vereinbaren?"

Möglich ist (fast) alles und kommt per Mail.

Mit freundlichen Grüßen

RA Safadi


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