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Frage geschrieben am 01.02.2012 16:31:55

Sonderkündigung durch nichterfüllung vom Dauerschuldverhältnis (Telekom)

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 944
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 16 weitere Antworten zum Thema Nichterfüllung.
Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Situation:
Tel. Bestellung direkt bei der Telekom, Anschluss >>Entertain Comfort mit VDSL 25MBit inkl. Receiver + Modem + Telefonanschluss<<
zum 04.01.2012 (portierum vom alten Anbieter)
Geschaltet wurde vorerst ein Telefonanschluss (Flatrate) mit 3MBit Leitung, da dies vor der eigentlichen VDSL/Entertain-Schaltung lt. Telekom so geschehen muss.
Abgesehen davon wurde 1 Tag verspätet geschaltet und es wurde vergessen benötigte Hardware mitzuschicken.)
Bis heute war die Telekom nach 8 Anlaufversuchen nicht in der Lage den Bestellten Vertrag zu schalten. Der Vertrag wurde zwar privat bestellt, wird von mir aber auch beruflich dringend benötigt, mit einer 3MBit Leitung komme ich hier nicht weiter.
Folgendes Schreiben habe ich erstellt und bitte um Bestätigung ob die rechtlich genannten Daten korrekt sind und das Schreiben entsprechend abgeschickt werden kann (für mich als Privatperson die bisher nichts damit zu tun hatte sehr schwierig):

***********************************************
Fristsetzung zur Vertragserfüllung, Kundenummer: xxxxxxxxxxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ende September habe ich telefonisch über Ihre Hotline folgenden Vertrag abgeschlossen:
Entertain Comfort mit VDSL 25MBit inkl. Receiver + Modem + Telefonanschluss
Schaltungstermin sollte der 04.01.2012 sein.
Bis heute (01.02.2012) war es Ihrer Firma nicht möglich den bestellten Anschluss zu stellen.
Aktuell wurde „vorab" ein ADSL 3MBit Anschluss geschaltet. Nach diversen Anlaufversuchen war es Ihnen bisher nicht möglich meine Bestellung auch nur ansatzweise durchzuführen.
Siehe bei Ihnen vorliegende Beschwerde + diverser Anrufe + Vorgangsnummern:
xxxxxxxxxxxx vom 13.09.2011 // xxxxxxxxxxxx vom 10.01.2012
xxxxxxxxxxxx vom 16.01.2012 // xxxxxxxxxxxx vom 16.01.2012
xxxxxxxxxxxx vom 21.01.2012 // xxxxxxxxxxxx vom 23.01.2012
xxxxxxxxxxxx vom 27.01.2012 // xxxxxxxxxxxx vom 01.02.2012

Hiermit setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen zum 15.01.2012 zur Erfüllung der bestellten Leistung, sollte die Leistung nicht zum Stichtag erbracht werden sehen Sie dieses Schreiben bitte mit sofortiger Wirkung als Sonderkündigung nach §323.2BGB an.

Bitte bestätigen Sie mir den erhalt dieses Schreibens umgehend auf dem schriftweg

Mit freundlichen Grüßen,
xxxxx
***********************************************

Kann ich das so schreiben? Über entsprechende Korrekturen oder andere Vorschläge freue ich mich natürlich auch. Eine tel. Lösung mit der Telekom war bisher nicht möglich, zusammengefasst habe ich innerhalb des letzten Monats ca. 11 Stunden mit der Hotline gesprochen.

Vielen Dank im Voraus!


Antwort geschrieben am 01.02.2012 17:30:28
Rechtsanwalt Marcus Bade
Hogenestweg 17a, 12353 Berlin, Tel: (030) 850 750 64, Fax: (030) 850 750 65
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Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Zunächst einmal weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.

Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Zunächst einmal stellt § 323 BGB kein Sonderkündigungsrecht dar sondern das normale gesetzliche Rücktrittsrecht.

Im Prinzip ist die Formulierung zwar unerheblich, Sie sollten jedoch eher so formulieren, dass Sie bei Nichterfüllung innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist von Vertrag zurücktreten.

Bitte beachten Sie dabei, dass Sie für die bisher erbrachten Leistungen ADSL-Anschluss mit 3 MBit auf jeden Fall zahlen müssen.

Auch sollten Sie die Vertragsbedingungen noch einmal sorgfältig dahingehend prüfen, welche Leistungen (Geschwindigkeiten) durch das Unternehmen garantiert werden.

Wird Ihnen nämlich nur ein 3 MBit Anschluss garantiert, so würde dies ein Rücktrittsrecht in Ihrem Falle ausschließen.

Ich gehe allerdings davon aus, dass Ihnen im Vertrag eine höhere Geschwindigkeit garantiert wird.

Daher dürfte Ihnen ein Rücktrittsrecht zustehen und Sie können Ihr Schreiben mit der oben genannten Anpassung abschicken.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Bade

Rechtsanwalt
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