Ich werde zum 01.09.2008 von meiner jetzigen Adresse in ein neues Haus in meinem Nachbarort ziehen. War deshalb im T-Punkt um nachzufragen ob an dieser neuen Adresse DSL verfügbar wäre, da ich am 17.08.2007 einen 2-Jahresvertrag über einen DSL-Anschluss abgeschlossen hatte. Nach Rücksprache mit einem Techniker teilte mir die Dame mit, daß an dieser Adresse kein DSL verfügbar wäre und ich eine Kündigung nach Bonn zur Zentrale schicken müsste. Dieses tat ich dann auch. Nach 5 Tagen bekam ich Post vom Kundenservice (der Name ist eigentlich blanke Ironie). Sie bedauern meine Kündigung aber bestätigen diese zum 17.08.2009!!!! Ich dachte mir: `können die nicht lesen???` und rief dort nochmal an. Man sagte mir es täte Ihen leid und ich bekäme in den nächsten Tagen nun eine Bestätigung meiner Kündigung. Nach 5 Tagen wieder Post vom Kundenservice mit dem gleichen Wortlaut wie zuvor. Also wieder ans Telefon. Ich fragte den Herrn am anderen Ende was ich denn tun müsste?? ...ob ich nach Bonn kommen müsste und mit Herrn Obermann darüber reden müsste??? ...nein, er gibt das jetzt nochmal ein und dann bekäme ich endlich die Bestätigung der Kündigung: Gestern wieder Post von diesem Kunden"service". Wortlaut:
"Im Moment können wir Ihren Kündigungswusch noch nicht ausführen. Dies hat folgenden Hintergrund: Für Call & Surf Comfort Plus / T-ISDN besteht nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
Daher können wir Ihren Vertrag erst zum 17.08.2009 ändern."
...ich also wieder angerufen bei dem Verein. Der Mann am anderen Ende war sehr gesprächig: "Och," meinte er, "Sie müssen da noch mal hinschreiben und kündigen. Und am Besten gleich mit einem Anwalt drohen. Dann wird Ihnen die Kündigung auch bestätigt. Das machen die immer so."
Was soll ich jetzt genau da hinschreiben???
Soll ich mit irgendwas drohen???
Oder sind die doch irgenwie im Recht????
Welche Möglichkeiten habe ich noch???
Besten Dank im voraus.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 11.7.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 11.07.2008 12:24:23 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Diana Blum
Thomasiusstraße 1, 13557 Berlin, Tel: 03088769607, Fax: 03088769607
Strafrecht, Verfassungsrecht, Insolvenzrecht, Schadensersatzrecht, Entschädigungsrecht
Bewertungen: 10
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vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Zu welchem Zeitpunkt Sie ein Vertragsverhältnis kündigen können, hängt von den vereinbarten Vertragsbedingungen ab. Ihrer Frage kann ich entnehmen, dass Ihr Vertrag eine Laufzeit von 24 Monaten hat. Eine ordentliche Kündigung kommt daher tatsächlich erst zum 17. August 2009 in Betracht, diese Kündigung wurde Ihnen ja auch bestätigt.
Daneben besteht noch das Recht zu einer sogenannten außerordentlichen Kündigung. Danach können Sie einen Vertrag auch schon zu einem früheren Zeitpunkt kündigen, wenn dafür ein wichtiger Grund besteht. Die Frage ist nun, ob ein Umzug einen solchen wichtigen Grund darstellt. Hierzu gibt es keine einheitliche Rechtsprechung. Ein Teil der Gerichte meint, dass der Umzug jedenfalls dann einen wichtigen Grund darstellt, wenn es an dem neuen Wohnort kein DSL gibt. Andere Gerichte meinen, dass ein Umzug immer in den Risikobereich des Kunden fällt. Gegenüber der Telekom können Sie auf Ihre Rechtsposition hinweisen und nochmals auf eine Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt drängen. Reagiert die Telekom nicht, bleibt Ihnen nur der Weg über eine Klage, wobei angesichts der oben gemachten Ausführungen durchaus die Möglichkeit besteht, dass Sie eine solche Klage verlieren würden.
Ich hoffe, dass ich ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte. Gerne stehe ich Ihnen auch für eine Nachfrage im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Diana Blum
Rechtsanwältin
Blum, Heinrichs & Partner
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