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Frage geschrieben am 20.07.2010 09:03:11

Sohn wurde von Hund gebissen - welche Möglichkeiten haben wir?

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1667
Sg Damen und Herren,

mein kleiner Sohn (2 1/2) wurde vor kurzem vom Hund meiner Schwiegermutter schwer gebissen (mehrere tiefe Bisse im Unterarm sowie, zum Glück, nur Schürfwunden am Kopf). Dies wurde auch im
Krankenhaus behandelt und dokumentiert.
Leider weigert sich meine Schwiegermutter, mit der wir in einem Mehr-
familienhaus leben, den Hund wegzugeben. Sie läßt den Hund weiterhin ohne Leine und manchmal auch ganz alleine auf die Straße.
Ich hatte mich als erstes an das Ordnungsamt unserer Gemeinde gewendet, die mir dann rieten, Strafanzeige zu stellen. Dies habe ich
auch gemacht.
Nun war der Herr vom Ordnungsamt anscheinend vor Ort, hat sich den
Hund angeschaut und alles als lächerlich abgestempelt, da es sich ja um einen kleinen Hund handelt und dieser sich von ihm ohne Probleme hat streicheln lassen. Dies hat er wohl auch so an die Polizei weitergegeben. Von der Polizei habe ich bis heute nichts gehört.
Nun möchte ich mich gerne wehren, da ich ja um die Sicherheit meines Kindes sorge. Da wir ja in einem Haus wohnen, kann ich mich im Moment ja leider gar nicht mehr richtig auf die Straße trauen.
Habe ich denn irgendwelche Möglichkeiten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe schon einmal im Voraus!


Antwort geschrieben am 20.07.2010 10:00:23
Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
Pfarrergasse 2, 93047 Regensburg, Tel: 0941/5841523, Fax: 0941/5841522
Fachanwalt Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrszivilrecht, Immobilienrecht, Kapitalanlagenrecht
Bewertungen: 115
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der Sache nehme ich Stellung wie folgt:

Zunächst haben Sie gegen den Halter einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach § 833 BGB. Der Schadensersatz bezieht sich dabei vor allem auf eventuell nicht übernommene Heilbehandlungskosten. Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich nach der genauen Verletzung und der damit Verbundenen Heilbehandlungsdauer. Ganz grob würde ich das Schmerzensgeld auf mindestens 1000 EUR beziffern.

Weiterhin haben Sie einen Anspruch gegen den Vermieter auf Mietminderung, soweit der Hund zu einer Belästigung im Haus oder in der Wohnung führt. Dies kann der Fall sein, wenn der Angriff des Hundes im Haus erfolgte. Eine Belästigung kann aber auch durch Bellen des Hundes oder durch "Hinterlassenschaften" im Hausbereich zu sehen sein. Soweit Sie gegen den Vermieter eine Mietminderung geltend machen, so wird sich der Vermieter veranlasst sehen, Ihre Schwiegermutter zur Unterlassung, also zur Beseitigung der Störung aufzufordern.


In strafrechtlicher Hinsicht besteht die Möglichkeit, Ihre Schwiegermutter wegen fahrlässiger Körperverletzung anzuzeigen, § 229 StGB. Der Fahrlässigkeitsvorwurf geht dahin, dass Ihre Schwiegermutter den Hund offenbar alleine und nicht angeleint herumlaufen ließ.

Nach öffentlichen Sicherheitsrecht existieren in allen Bundesländern eine spezielle Hundeverordnung, die das Halten gefährlicher Hunde regelt. Gefährliche Hunde müssen einen Maulkorb tragen und angeleint bleiben.

Dabei gelten Hunde als gefährlich,wenn sie zum Hetzen oder Reißen von Wild und Vieh neigen, bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen anspringen oder schließlich durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine erhöhte Aggressivität entwickelt haben und aus diesem Grund Menschen oder Tiere angreifen. Dies ist von der zuständigen Sicherheitsbehörde, also den Ordnungsamt zu beurteilen. Ob ein einmaliges Beißen hierfür ausreicht, ist fraglich.

Sie sollten daher gegen Ihre Schwiegermutter zivilrechtliche Ansprüche geltend machten.

ch hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick verschafft zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt


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