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Software die unter GPL steht verschlüsseln


30.03.2010 19:25 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla




Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind Softwareentwickler und haben für ein System welches unter der GPL steht eine sehr große erweiterung entwickelt, diese erweiterung greift in manchen Funktionen auf die Bestandteile der ursprünglichen Software zu welche unter der GPL steht und verändert vorhande Datenbankstrukturen.

Dürfen wir unsere Weiterentwicklung bzw. diesen Code um kopien zu vermeiden verschlüsseln und mit einem Lizenzkey versehen?

Wir möchten nicht die ganzen Monate entwickelt haben um festzustellen das jeder unsere Software legal verteilen darf.

Viele Grüße
A.K
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 14 weitere Antworten zum Thema:
Software
30.03.2010 | 21:10

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
675 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:


Grundsätzlich sind die Urheber dieser Softwareerweiterung im urheberrechtlichen Sinne, so dass Sie selbstverständlich auch grundsätzlich berechtigt sind, Lizenzschlüssel einzubauen beziehungsweise entsprechende Vorrichtungen und die Software nur unter Einbindung des Lizenzschlüssels zu vertreiben, so wie es auch die größten und berühmtesten Softwareunternehmen weltweit machen.

Nur in einem Ausnahmefall dürften Sie dieses grundsätzlich nicht.

Dies wäre dann der Fall, wenn Sie bei dem Anbieter der GPL-Software, die Sie als Basis für Ihre Erweiterung benutzt haben, eine vertragliche Zustimmung erteilt haben, wonach Sie sich verpflichtet haben, auch die Erweiterungen frei zugänglich anzubieten. Ob dieses bei Ihnen der Fall ist, kann nicht abschließend beurteilt werden, da die Nutzungsbedingungen der GPL-Software (beziehungsweise die Version) leider nicht bekannt sind.

Grundsätzlich ist es aber so, dass Sie nach der aktuell geläufigen GPL zwar Veränderungen vornehmen dürfen und diese auch vertreiben dürfen aber nur unter der Prämisse, dass diese wiederum für andere ohne Lizenzschlüssel frei zugänglich sind. Ich gehe somit stark davon aus, dass eine Verbreitung mit Lizenzschlüssel nicht zulässig sein wird, da Ihre Erweiterung überwiegend auf der GPL-Software begründet ist.

Sie sollten daher diese Bedingungen noch einmal selber sorgfältig nachlesen oder gegebenenfalls einen im IT-Recht erfahrenen Kollegen mit der Prüfung der Bedingungen hin auf die Frage, ob Sie dazu verpflichtet sind, auch die Erweiterung frei zugänglich zu vertreiben, beauftragen.



Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagabend!


Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/57774




Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de oder info@kanzlei-newerla.de

Tel. 0471/140240 (Sekretariat) o. 0471/140241 (Durchwahl)

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Bremerhaven

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