Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 16.07.2010 15:29:59

Snusverkauf innerhalb der EU

Rechtsgebiet: Internationales Recht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1953
Sachverhaltsdarstellung:

Ich möchte in Schweden ein Unternehmen gründen und von dort aus den schwedischen Oraltabak Snus über das Internet an Privatkunden in Deutschland verkaufen.

Das Unternehmen wird in Schweden registriert und in das dortige Handelsregister eingetragen. Der Snus wird in Schweden versteuert und von dort aus versendet.

In der Richtlinie 2001/ 37/ EG - Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen - Artikel 8 - Verbot des Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch ist ein gewerbsmäßiger Handel mit Snus nur innerhalb von Schweden erlaubt worden. Der gewerbsmäßige Verkauf außerhalb von Schweden wurde verboten. Diese Richtlinie wurde im § 5a der Tabakverordnung im deutschen Recht umgesetzt.

Nach Rücksprache mit einem Beamten vom Informations- und Wissensmanagement Zoll in Dresden konnte mir mitgeteilt werden, dass mein Unternehmen seiner Auffassung nach nicht unter das Verbot des § 5a Tabakverordnung fällt, da ein gewerbsmäßiges
Inverkehrbringen im Sinne des § 5a Tabakverordnung nur dann vorliegt, wenn die Ware IN DEUTSCHLAND gewerbsmäßig
angeboten, an andere abgegeben oder zum Verkauf oder zu sonstiger gewerbsmäßiger Abgabe vorrätig gehalten wird (§ 7 Abs.
1 zweiter Anstrich Vorläufiges Tabakgesetz).

Diese Auskunft konnte mir aus rechtlichen Gründen natürlich nur unverbindlich erteilt werden.

Um mich weiter über die rechtliche Situation zu informieren, wende ich mich an sie.

Mache ich mich in Deutschland strafbar, wenn ich den Snus über das Internet an Privatkunden in Deutschland verkaufe?

Dazu muss ich noch erwähnen, dass ich meinen Wohnsitz in Deutschland habe, die gesamte Abwicklung allerdings in Schweden stattfindet.

Mit freundlichen Grüßen

F.K.




-- Einsatz geändert am 18.07.2010 08:54:41



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Internationales Recht letzten Monat:

5
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Snusverkauf