Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 136 weitere Antworten zum Thema Führerschein.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin letzte Woche in eine Routinekontrolle der Polizei geraten. Als ich dort meinen legal erworbenden EU-Führerschein (Anmeldung in der SK 04/2008 - Ausstellungsdatum 04/2009, also nach dem 29.01.2009) vorgelegt habe, wurde mir mitgeteilt, dass dieser in Deutschland keine Gültigkeit hat (lediglich in SK). Nach Auskunft des Polizisten hätte ich meine damals erworbene SK-Fahrerlaubnis umgehend beim zuständigen deutschen Landratsamt eintragen lassen müssen, was ich weder gewusst noch getan habe.
Kurz zu meiner Person (Deutscher Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in D-Bayern):
Mir wurde der deutsche Führerschein 2003 aufgrund per Blutprobe nachgewiesenen Cannabis-Konums entzogen (Verkehrskontrolle). Danach habe ich freiwillig auf den Schein verzichtet, was mir von meinem damaligen Anwalt empfohlen wurde. Da ich mir die Anfordungen (Haartest, MPU...) zum "Rückerwerb" des Führescheins innerhalb der 2-Jahres-Frist damals nicht leisten konnte, wurde der Führerschein meines Wissens "entsorgt".
Nun würde ich Sie bitten, mir hierzu Ihre Einschätzung des Falles mitzuteilen. Ist es rechtlich korrekt, dass ich nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne gültiger Fahrerlaubnis bekomme? Wie kann ich die vom Polizisten angekündigten erneuten Anforderung (Haartest, MPU) umgehen? Ich habe seit längerem einen Zweitwohnsitz in Österreich, könnte ich meinen Führerschein dort umschreiben lassen (dort sind die Anforderungen nicht ganz so streng)?
Falls noch weitere Angaben benötigt werden, bitte kurz aufführen.
Mit besten Dank im Voraus verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
BumBum-Hans
Antwort geschrieben am 09.01.2012 20:45:04 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jörg Salzwedel
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Internet und Computerrecht, Erbrecht
Bewertungen: 74
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gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Führerschein aus dem EU-Ausland sind auch in Deutschland prinzipiell anzuerkennen.
Wenn Ihnen jedoch der Führerschein in Deutschland abhanden gekommen ist und Ihnen eine MPU vorgeschrieben worden ist, gelten auch dann Führerscheine nicht mehr, wenn in diesem ein deutscher Wohnsitz eingetragen worden ist.
Es ist Ihnen daher zu raten, den Führerschein auf den österreichischen Wohnsitz umschreiben zu lassen, um dann weiter die Berechtigung in Deutschland zu haben, damit fahren zu dürfen.
Hinsichtlich des Fahren ohne Führerschein sollte damit argumentiert werden, dass bislang eine unklare Rechtslage herrschte und nur aufgrund Urteile des Europäischen Gerichtshofes die Sach- und Rechtslage einigermaßen geklärt worden ist und Ihnen daher auch keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
Wenn Sie eine Argumentationshilfe samt Angabe von Urteilen brauchen sollten, können Sie sich jederzeit an meine Kanzlei wenden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche mit Unterlagen ausgestattete Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen zu geben.
Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Salzwedel
Rechtsanwalt
kanzlei-salzwedel@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de
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