Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 23 weitere Antworten zum Thema Deutschland.
Problem: Seit Sommer 2010 haben wir einen Kabelanschluss. Vorher hatten wir Sat. Seit Sommer 2010 versuchen wir von Sky Deustchland, eine neue Karte und einen neuen Receiver zu bekommen. Sky weigert sich aber, uns einen Receiver zu verkaufen, weil wir noch einen Premiere Vertrag haben. Sollten wir diesen, in einen teuren Sky Vertrag umwandeln, bekommen wir einen Receiver.
Wir versuchen nun seit Monaten aus dem Vertrag zu kommen, da Sky Deutschland nicht in der Lage ist, uns die Leistung zu erbringen, da wir keine Decodierungskarte und Receiver bekommen. Wir bekommen leider nur Rechnungen und Mahnungen.
Das muss jetzt ein Ende haben, daher: Was können wir tun?
Antwort geschrieben am 12.01.2011 00:48:04 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie sollten Sky schriftlich eine Frist setzen, innerhalb derer Sky Ihnen den Receiver und die Decodierungskarte verkaufen soll. Wenn Sky diese Frist ungenutzt ablaufen läßt, sollten Sie den Vertrag außerordentlich wegen Nicht-Erbringung der Leistung und Verletzung von Nebenpflichten kündigen.
Zugleich sollten Sie in dem Schreiben die Nichtzahlung der Rechnungen für die laufenden nicht abrufbaren Programme bzw. Leistungen (= das Abo) ankündigen, bis ein Receiver und eine Decodierungskarte verkauft bzw. übersandt wurde. Dementsprechend sollten Sie auch die Rechnungen nicht bezahlen, soweit diese Programme betreffen, die Sie nicht sehen können.
Bitte teilen Sie Im Rahmen der Nachfrage mit, ob Ihr Premiere-Vertrag explizit das Satellitenfernsehen betrifft, oder ob das nicht im Vertrag geregelt wird (Sprich: Steht im Vertrag irgendetwas darüber, dass der Vertrag nur für Premiere über Satellit gilt.)
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Weber direkt

