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Frage geschrieben am 06.10.2011 15:02:59

Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht.

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 866
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Folgender Sachverhalt: Ich stand an einer Kreuzung als drittes Fahrzeug Fahrtrichtung geradeaus, wollte meine Fahrtrichtung ändern(mehrspurig) und nach rechts abbiegen(keine durchgezogene Linie).Zu diesem Zwecke setzte ich ein Stück zurück. Bevor ich dies tat vergewisserte ich mich mehrfach über alle Spiegel ob sich hinter mir ein Fahrzeug befindet, meine Beifahrerin ebenfalls! Ich fuhr einen BMW X6(schlechte Sicht nach hinten). Es kam zum Unfall da hinter mir ein Mazda MX5 stand. Dieses Fahrzeug stand so dicht hinter mir das er in allen drei Spiegeln nicht zu sehen war! Schaden am BMW 0Euro, Schaden am Mazda 3000 Euro! Ich kann die Punkte(2) nicht gebrauchen! Sollte ich einen Anwalt einschalten? Habe ich überhaupt eine Chance?


Antwort geschrieben am 06.10.2011 16:13:54
Rechtsanwalt Andre Stämmler
Otto-Schott-Str. 41, 07745 Jena, Tel: 03641 - 328647, Fax: 03641 - 587674
Sozialrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Frage die ich beantworte wie folgt:

Man wirft Ihnen hier eine Fahrlässigkeitstat vor. Sofern der Vorwurf der Fahrlässigkeit ausgeräumt werden kann, entfällt auch die Tat und damit die Punkteandrohung. Dies sollte hier ggf. durch das Nachstellen der Situation gelingen. Wenn das hinter Ihrem Fahrzeug stehende Auto tatsächlich nicht zu erkennen gewesen ist, kann man Ihnen daraus auch keinen Vorwurf machen. Darüber hinaus kann oftmals, auch bei einem schuldhaften Verstoß, das Bußgeld auf 35 Euro reduziert werden. Dies lässt zwar nicht die Schuld aber die Eintragung von Punkten entfallen.

Ich rate Ihnen zur Mandatierung eines Anwalts. Dieser kann oftmals anhand der Akteneinsicht weitere Verteidigungstrategien aufzeigen. Dieser wird Sie auch über ggf. Die Kosten werden ggf. durch eine Rechtschutzversicherung gedeckt.

Um Ihre Fragen noch einmal klar und deutlich zu beantworten. Ja, Sie haben eine Chance und sollten diese nutzen. Schalten Sie einen Anwalt ein.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass dies Plattform eine umfassende Rechtsberatung nicht ersetzen kann und die Antworten maßgeblich von den zu Verfügung gestellten Informationen abhängig sind.

Mit freundlichen Grüßen

André Stämmler

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André Stämmler

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