Ich konnte die letzten Raten nicht bezahlen, die Briefe erhielt ich erst aufgrund eines Lagerservices bei der Post erst letzte Woche! Da ich mich nicht beruflich zu Hause aufhielt! Mein Mann rief mehrmals bei der Bank an, aber da er nicht mit im Vertag steht durfte er nichts tun!
nun wollen sie das Auto sicherstellen! Ich werde das Geld 1390,00 euro nicht bis zum vereinbarten Termin haben! Kann ich bei der Santander Bank ein Zahlungsaufschub von 5 Tagen beantragen? Und dürfen Sie das Fahrzeug sicherstellen wenn der Kredit auf mich läuft, aber mein Mann im Fahrzeugbrief steht und die 15000 euro Anzahlung leistete? Ich hoffe auf baldige Antwort!
Antwort geschrieben am 22.01.2012 19:17:19 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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Sie sollten sich unverzüglich mit der Bank in Verbindung setzen, um den verhältnismäßig geringen Zahlungsaufschub zu erzielen.
Da die Bank letztlich die Restzahlung haben möchte, der Zahlungsaufschub ja nur wenige Tage laufen soll, wird die Bank - sofern Sie die Zahlung der Restzahlung glaubhaft machen und die Zahlungsmöglichkeit nachweisen können - sicherlich keine Sicherstellung des Fahrzeuges erreichen können.
Zwar ist ein Gläubiger nicht verpflichtet, Fristverlängerungen zu gewähren, zumal Sie sich offenbar in Verzug befinden.
Aber auch die Gläubigerbank muss die Vollstreckungsvoraussetzungen für eine solche Sicherstellung beachten - und diese Voraussetzungen dürften nach Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht vorliegen:
Denn das Auto wird einen deutlich höheren Wert als die ausstehende Restraten haben, so dass auch nach den Kreditbedingungen eine Sicherstellung an dem Verbot der Übersicherung scheitern wird.
Daher sollten Sie sich unverzüglich mit der Bank sprechen, die Zahlungsmöglichkeit nach weiteren fünf Tagen nachweisen. Sollte die Bank gleichwohl auf die Sicherstellung bestehen, sollten Sie mit allen Unterlagen einen Rechtsanwalt beauftragen, damit dann die Sicherstellung vermieden werden kann.
Die Sicherstellung dürfte aber auch dann erfolgen, wenn Ihr Ehemann im Brief eingetragen ist; mit dieser Lösungsmöglichkeit werden Sie also nicht weiterkommen, sondern müssten Sie auf das Verbot der Übersicherung konzentrieren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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