Nun ist bei einem Ausritt durch einen anderen Reiter als dem Besitzer das Zaumzeug gebrochen (Alterung).
Meine Frage ist nun, wer haftet für Schäden die hier entstehen können ( Reiter verliert Kontrolle während des Rittes, Pferd verursacht Schaden )?
Ist es eine Aufgabe des Reitstallbesitzers, der ja jeden Tag in den Stall kommt, die "Arbeitsmittel" zu überprüfen und die Besitzer auf Mängel hinzuweisen, oder betrifft das nur den Eigentümer?
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Diese Antwort ist vom 27.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 27.08.2009 20:53:55 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Lautenschläger
Horazweg 4, 69469 Weinheim, Tel: 06201494244, Fax: 06201494211
Baurecht, Internet und Computerrecht, Erbrecht, Nachbarschaftsrecht, Versicherungsrecht
Bewertungen: 67
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vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben hier zusammenfassend im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Ihre Frage betrifft Fragen des Privatversicherungsrechts und berührt Fragen der Tierhalterhaftung (Schadensrecht, Haftungsrecht).
Man geht davon aus, dass von Tieren, auch von Reitpferden typischerweise eine besondere Gefahr ausgeht, die in einer Gefährdungshaftung des Tierhalters resultiert. Wer Tierhalter ist (Eigentümer, Verleiher oder Besitzer) kann dabei strittig werden. Vereinfacht gesagt hat derjenige, der den wirtschaftlichen Nutzen aus der Tierhaltung zieht, auch die Tiergefahren (Pferd verursacht einen Schaden) zu versichern (Tierhalterhaftpflichtversicherung).
Für Fehler eines volljährigen Reiters (Reitfehler) haftet allerdings auf den ersten Blick hier der Reiter selbst. Er ist im Grundsatz auch selbst dafür verantwortlich dafür, dass das Reitzeug in Ordnung ist und hat dieses selbst zu überprüfen.
Etwas anderes ergibt sich wenn aus dem Pferdeeinstellungsvertrag, Leih- oder Mietvertrag für das Pferd oder den Pferdeabstellplatz etwas anderes vereinbart worden ist - etwa ein umfassender Haftungsausschluss. Das gilt wohl auch dann,wenn die Pferde von minderjährigen Kindern versorgt und gepflegt und im Gegenzug geritten werden können.
Ist ein Schaden erst einmal eingetreten, kommt es häufig zu schwierigen Rechtskonflikten, die oftmals durch einfache Regelungenzu vermeiden und zu versichern gewesen wären.
Sollten Sie dazu anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie Sich gerne an meine Rechtsanwaltskanzlei in Weinheim wenden.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.
Bitte beachten Sie, dass diese Beratung nicht eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen und gegebenfalls weiter Ermittlungen zum Sachverhalt ersetzen kann. Gerne weise ich darauf hin, dass Sie im die Möglichkeit haben eine kostenlose Nachfrage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Lautenschläger
Rechtsanwalt und Diplom Jurist
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