meinen Gewerbemietvertrag (Arztpraxis) muss ich 3 Monate vor Ablauf der Mietzeit (1.7.08) kündigen. Ausschlaggebend ist lt. Vertrag der Zugang beim Empfänger. Also müsste das Schreiben spätestens am 31.3.08 auf dem Tisch des Vermieters liegen, richtig? Der Empfänger ist "ein Amt" (Bezirksamt), d.h. Öffnungszeiten Mo-Fr.
Welchen Weg würden Sie mir heute, am Donnerstag Abend (27.3.08), als "nachweis-sichersten" empfehlen?
a) am Freitag, 28.3.08, direkt zum Amt gehen, dem Pförtner den Brief geben und mir den Empfang bescheinigen lassen?
b) am Freitag oder spätestens Samstag (29.3.08) zur Post gehen und als Einwurfeinschreiben aufgeben?
c) andere Methode??
Vielen Dank!
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 27.3.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 27.3.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 27.03.2008 20:51:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Wilhelmsstr. 3, 55128 Mainz, Tel: 0 61 31 / 333 16 70, Fax: 0 61 31 / 333 16 72
Fachanwalt Medizinrecht, Insolvenzrecht, Fachanwalt Versicherungsrecht, Sozialrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 238
Wilhelmsstr. 3, 55128 Mainz, Tel: 0 61 31 / 333 16 70, Fax: 0 61 31 / 333 16 72
Fachanwalt Medizinrecht, Insolvenzrecht, Fachanwalt Versicherungsrecht, Sozialrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 238
aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:
Als sichersten Weg würde ich Ihnen die Kombination aller Varianten empfehlen, zuzüglich c) „vorab per Telefax“ und d) Einwurf in den Briefkasten des Amtes unter Zeugen, die auch den Inhalt des Kündigungsschreibens bestätigen können.
Beim Postlauf müssen Sie die Postlaufzeit berücksichtigen, so dass sich vorliegend eine direkte Übergabe anbieten kann und daher auch ein Einschreiben bereits spätestens Freitag auf den Weg gebracht werden sollte.
Insgesamt würde ich Ihnen die Verbindung von a) und c) als ausreichend empfehlen, es sei denn Sie erwarten konkret, dass das Amt den Zugang bestreiten wird, dann a) bis d).
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.
Gerne stehe auch ich Ihnen bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich jederzeit - gerne auch per eMail - mit mir in Verbindung setzen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -
www.ra-freisler.de
www.kanzlei-medizinrecht.net
Rechtsanwalt
Martin P. Freisler
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz
Tel.: 06131 / 333 16 70
Fax: 06131 / 333 16 72
Internet: www.ra-freisler.de
eMail: mail @ ra-freisler.de
www.kanzlei-medizinrecht.net
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.03.2008 21:46:09
Sehr geehrter Herr Freisler,
vielen Dank für Ihre Ausführungen! Voraussichtlich werde ich Freitag vormittag direkt zum Amt fahren und primär versuchen, die Kündigung (Mietrecht) am besten gleich persönlich im entsprechenden Büro abzugeben (sofern dieses in der Osterwoche besetzt ist). Wäre dies Ihrer Ansicht nach ebenso sicher wie alle anderen Verfahren zusammen? Und wäre hierbei eine Empfangsbestätigung unbedingt nötig (käme mir doch leicht übertrieben vor, zumal von amtsseite nicht damit zu rechnen ist, dass der Zugang abgestritten wird)?
Vielen Dank nocheinmal für Ihre kompetente Antwort!
Sehr geehrter Herr Freisler,
vielen Dank für Ihre Ausführungen! Voraussichtlich werde ich Freitag vormittag direkt zum Amt fahren und primär versuchen, die Kündigung (Mietrecht) am besten gleich persönlich im entsprechenden Büro abzugeben (sofern dieses in der Osterwoche besetzt ist). Wäre dies Ihrer Ansicht nach ebenso sicher wie alle anderen Verfahren zusammen? Und wäre hierbei eine Empfangsbestätigung unbedingt nötig (käme mir doch leicht übertrieben vor, zumal von amtsseite nicht damit zu rechnen ist, dass der Zugang abgestritten wird)?
Vielen Dank nocheinmal für Ihre kompetente Antwort!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 27.03.2008 21:57:36
Ein Empfangsbekenntnis sichert Ihnen den Nachweis des Empfanges. Diesen brauchen Sie selbstverständlich nur, sollte sich in der Folge ein Streit über eine (rechtzeitige) Kündigung (Mietrecht) ergeben. Soweit Sie sicher gehen wollen, wie ich Ihrer Frage entnehme, sollten Sie sich den Empfang daher von der Behörde als Vermieter quittieren lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin P. Freisler
Rechtsanwalt
Ein Empfangsbekenntnis sichert Ihnen den Nachweis des Empfanges. Diesen brauchen Sie selbstverständlich nur, sollte sich in der Folge ein Streit über eine (rechtzeitige) Kündigung (Mietrecht) ergeben. Soweit Sie sicher gehen wollen, wie ich Ihrer Frage entnehme, sollten Sie sich den Empfang daher von der Behörde als Vermieter quittieren lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin P. Freisler
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Freisler direkt

