Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 15 weitere Antworten zum Thema Shop.
Ich möchte einen Amazonshop, ähnlich wie www.babytwibby.de , speziell für Appleprodukte eröffnen. Der Name des Projektes lautet Apfel-Shop.net
Meine Frage:
Kann es zu Problemen mit der Firma Apple geben, weil ich den Namen www.Apfel-Shop.net verwende ?
Antwort geschrieben am 02.11.2011 17:16:53 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr.21, 26122 Oldenburg, Tel: 0441-7779786, Fax: 0441-7779346
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 298
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gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Zwar umfasst der Markenschutz nicht zwangsläufig auch die Übersetzungen in andere Sprachen. Bei einer so überragend bekannten Marke wie Apple kann aber davon ausgegangen werden, dass es auch bei Verwendung der deutschen Übersetzung Apfel im Bereich der Unterhaltungselektronik zu Verwechslungen beim angesprochenen Publikum kommt.
Insofern besteht tatsächlich die Gefahr, dass die Firma Apple Ihnen die Nutzung untersagen wird. Apple verteidigt seine Marken sehr vehement, wie momentan wieder an dem öffentlich diskutierten Markenrechtstreits zwischen der Betreiberin eines kleinen regionalen Familiencafes „Apfelkind" und Apple deutlich wird. Eine solche Verteidigung ist auch grundsätzlich notwendig, um einer „Verwässerung" der Marke entgegenzuwirken.
Sie sollten sich die Nutzung der Domain daher entweder von Apple autorisieren lassen oder aber eine andere Domain wählen, um keine Abmahnung von Apple zu riskieren.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking
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