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Frage geschrieben am 29.08.2011 20:08:57

Shop AGB auch auf Flyer/Broschüre?

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 567
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo,
als gewerbetreibender bin ich aktuell im Aufbau eines Onlineshops für Wein (Versand innerhalb von Deutschland). Für diesen Shop wird auch ein DIN-A4 Flyer erstellt. Dieser enthält einen Auszug der verfügbaren Produkte inkl. Preise, sowie Kontaktinformationen (Impressum), als auch Versandinformationen.

Frage: Müssen die im Shop hinterlegten AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), auch auf den Flyer gedruckt werden?

Wenn ja, in der im Shop hinterlegten vollständigen Fassung oder ist es auch möglich in einer verkürzten Fassung - bzgl. stark begrenztem Platz auf dem Flyer?

Oder müssen die AGB nicht auf den Flyer / genügt ein Verweis zum Onlineshop?


Vorab vielen Dank für den Rat.


Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Eine Einbeziehung in den Vertrag findet nach § 305 Abs. 2 BGB statt, wenn der Verwender bei Vertragsschluss der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Kenntnis zu nehmen und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist oder ein ausdrücklicher Hinweis erfolgt. Der Hinweis auf die AGB muss vor oder bei Vertragsschluss erfolgen, nicht jedoch nach Vertragsschluss, wie etwa anlässlich einer Rechnungsstellung. Soll bei einem Bestellvorgang eine Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen, so ist darauf zu achten, dass diese vom Kunden bereits in seinen Antrag vertragsgemäß aufzunehmen sind.

In Ihrem Fall stellt der Werbe-Flyer nur eine Aufforderung zum Angebot (so genanntes invitatio ad offerendum) dar. Das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages gibt der Kunde erst ab, wenn er im Online-Shop seine Bestellung aufgibt. Es reicht daher aus, wenn der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich auf die Geltung der AGB aufmerksam gemacht wird (idealerweise diese per Klick auch ausdrücklich bestätigen muss) und er sich die AGB ansehen und auch herunterladen kann. Ein Abdruck der AGB auf dem Flyer ist daher nicht notwendig, es reicht ein kurzer Verweis auf die auf Ihrer Internetseite nachlesbaren AGB (aber selbst dies ist aus rechtlicher Sicht nicht zwingend notwendig). Lediglich wenn auch eine telefonische oder postalische Bestellung möglich ist, sollten die AGB auch auf Flyern bzw. Prospekten mit abgedruckt werden.

Wenn Sie weitere rechtliche Unterstützung beim Aufbau Ihres Online-Shops benötigen (z.B. bei der Widerrufsbelehrung, Überprüfung der AGB etc.), können Sie sich gerne an mich wenden.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr. 21
26122 Oldenburg

Tel. 0441-7779786
Fax 0441-7779346

info@jan-wilking.de
www.jan-wilking.de

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Shop AGB auch auf Flyer/Broschüre? | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-11-07
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