Am Montag den 13.07.2009 ginge ich mit beschwerden zum Frauenarzt. Heute laut Blutuntersuchungen, ichhätte mich mit Herpes Genitalis infektziert.
Ich habe nur Sex mit meinem Freund. Wir wohnt noch mit Ehefrau. Angäblich getrennt und Scheidung läuft. Unseren letzten Sexkontakt am 08.07.2009 und im Juli schon täglich ab dem 03.07.2009.
Am 24.06.2009 war er bein Arzt und kam zur mir anschliessend mit 2 Bandagen am Arm. Er meinte er wäre beim Arzt gewesen und hinge am Tropf da, seine Blutwerte schlecht waren. Am 03.07.2009 angäblich wieder auch.
Nun habe ich Herpes Genitalis. Definitiv von ihm da keinen anderen Partner habe.
Kann ich ihn gegen vorsetzlicher Körperverletzung klagen? Wie gehts es weiter?
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 16.7.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 16.07.2009 00:52:15 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
Kuhstraße 4, 58239 Schwerte, Tel: 02304/20060, Fax: 02304/200629
Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 128
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gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes, wie folgt.
Bei dem Fall der Infektion mit einer Krankheit durch den Geschlechtsverkehr sind zunächst die strafrechtliche und zivilrechtliche Relevanz zu unterscheiden.
1. Strafrecht
Die Ausübung des ungeschützten Geschlechtsverkehrs in Kenntnis einer eigenen, sexuell übertragbaren Krankheit, stellt regelmäßig eine Körperverletzung dar. Wenn nachweisbar ist, dass Ihr Freund seine Infektiösität kannte und mithin eine Infektion Ihrer Person zumindest billigend in Kauf nahm, läge eine vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB), wenn er die Krankheit und die Ansteckungsgefahr zumindest hätte kennen können, eine fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) vor. Insoweit könnten Sie bei jeder Polizeidienststelle Strafanzeige erstatten und Strafantrag wegen aller in Frage kommender Delikte stellen. Ob es in der Folge zu einer Bestrafung oder zu einer Verfahrenseinstellung kommt, hängt nicht zuletzt von Ausmaß und Folgen Ihrer Erkrankung ab.
2. Zivilrecht
Grundsätzlich stehen Ihnen in diesem Zusammenhang Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche gegen Ihren Freund zu (§ 823 Abs. 2 BGB). Allerding müssten Sie beweisen, sich tatsächlich bei ihm angesteckt zu haben. Dies kann mitunter Probleme bereiten. Die v.g. Ansprüche sind übrigens unabhängig von der Erstattung einer Strafanzeige bzw. einer Verurteilung zu sehen.
Der Umfang des Ersatzanspruches umfasst die Behandlungskosten wie auch ein angemessenes Schmerzensgeld. Die Höhe des letzteren richtet sich ebenfalls nach dem Ausmaß der Erkrankung sowie Ihrer krankheitsbedingten Einschränkungen und Dauer und Aufwand der Heilbehandlung.
Sie sollten, ob Ihrer persönlichen Beziehung überlegen, ob Sie gegen Ihren Freund überhaupt vorgehen wollen. Sollte dies der Fall sein, so können Sie eine entsprechende Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle zu Protokoll geben oder direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einreichen. Entsprechende Beweise sollten direkt beigebracht werden.
Da die Höhe der zivilrechtlichen Ansprüche von der Heilbehandlung abhängt, sollte diese zunächst abgeschlossen sein, bevor entsprechende Ansprüche an Ihren Freund herangetragen werden. Hierzu sollten Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen. Die Kosten fielen, im Falle der Beweisbarkeit der Ansprüche, ihm ebenfalls zur Last.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben und stehe für Ergänzungen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für eine weitere Vertretung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.07.2009 19:42:35
Sehr geehrter Herr Wandt,
Ich war heute beim Frauenarzt und einen Teil von der Laborwerte sind da. Es ist mir bestätigt, dass ich mit Streptokokken Gruppe B plus eine Reihe von Bactereoides Prevotella species, Mycoplasma hominis, Ureaplasma urealyticum infiziert würde.
Die sexual übertragen würden. Ich habe nur Sex mit ihm und könnte mich nur von ihm infiziert habe.
Fest steht, dass mein Ex Freund ende Juni und am 03.07.2009 beim Arzt und Blutproben würden von ihm genohmen. Ich habe auch die Stichnadel an seinem Arm an den beiden Tagen gesehen. Eine SMS von ihm von 03.07.2009 habe ich wo er mir mitteilt, dass er beim Arzt wäre und an dem Tropf hängen würde.
Ich gehe davon aus, dass er genau von seinem Leiden wüsste aber mir nichts mittgeteilt hatte und ungeschutz mit mir geschlaffen. Wir haben Geschlechtsverkher am 06.06, 07.06, 15.06, 16.06, 17.06, 18.06, 21.06, 22.06, 23.06, 27.06, 28.06, 03.07, 04.07, 05.07, 06.07, 07.07 & 08.07
Am 09.07 sagte er mir,dass wir uns für ca. 6 wochen trennen sollten da, er in die Klinik nach Dortmund müsste.
Von ihm habe ich Schaumhaare vom 08.07, seine Zahnbürste vom 06.07, 07.07 und Bettlagen von 08.07
Ich würde gern wissen, ob diese Beweise reichen würden um eine ermittlung. Wie geh ich vor? Ich möchte ihn anzeigen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit Freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Wandt,
Ich war heute beim Frauenarzt und einen Teil von der Laborwerte sind da. Es ist mir bestätigt, dass ich mit Streptokokken Gruppe B plus eine Reihe von Bactereoides Prevotella species, Mycoplasma hominis, Ureaplasma urealyticum infiziert würde.
Die sexual übertragen würden. Ich habe nur Sex mit ihm und könnte mich nur von ihm infiziert habe.
Fest steht, dass mein Ex Freund ende Juni und am 03.07.2009 beim Arzt und Blutproben würden von ihm genohmen. Ich habe auch die Stichnadel an seinem Arm an den beiden Tagen gesehen. Eine SMS von ihm von 03.07.2009 habe ich wo er mir mitteilt, dass er beim Arzt wäre und an dem Tropf hängen würde.
Ich gehe davon aus, dass er genau von seinem Leiden wüsste aber mir nichts mittgeteilt hatte und ungeschutz mit mir geschlaffen. Wir haben Geschlechtsverkher am 06.06, 07.06, 15.06, 16.06, 17.06, 18.06, 21.06, 22.06, 23.06, 27.06, 28.06, 03.07, 04.07, 05.07, 06.07, 07.07 & 08.07
Am 09.07 sagte er mir,dass wir uns für ca. 6 wochen trennen sollten da, er in die Klinik nach Dortmund müsste.
Von ihm habe ich Schaumhaare vom 08.07, seine Zahnbürste vom 06.07, 07.07 und Bettlagen von 08.07
Ich würde gern wissen, ob diese Beweise reichen würden um eine ermittlung. Wie geh ich vor? Ich möchte ihn anzeigen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit Freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 21.07.2009 21:24:29
Sehr geehrte Ratsucherin,
die genannten Indizien stellen sicherlich einen guten Ansatzpunkt für polizeiliche Ermittlungen dar. Ob es schlussendlich für eine Verurteilung ausreicht, kann selbstverständlich nicht mit letzter Sicherheit vorhergesagt werden. Wie jedoch bereits gesagt, die Ansätze sind gut.
Wenn Sie also Strafanzeige erstatten wollen, so gehen Sie zu einer örtlichen Polizeidienststelle oder direkt zur Staatsanwaltschaft. Nehmen Sie alle Unterlagen mit, die als Beweis dienlich sein könnten. Schlussendlich ist Ihre Aussage auch ein Beweismittel. Alles weitere wird dann von dort aus eingeleitet.
Ich hoffe Ihnen wetergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Ratsucherin,
die genannten Indizien stellen sicherlich einen guten Ansatzpunkt für polizeiliche Ermittlungen dar. Ob es schlussendlich für eine Verurteilung ausreicht, kann selbstverständlich nicht mit letzter Sicherheit vorhergesagt werden. Wie jedoch bereits gesagt, die Ansätze sind gut.
Wenn Sie also Strafanzeige erstatten wollen, so gehen Sie zu einer örtlichen Polizeidienststelle oder direkt zur Staatsanwaltschaft. Nehmen Sie alle Unterlagen mit, die als Beweis dienlich sein könnten. Schlussendlich ist Ihre Aussage auch ein Beweismittel. Alles weitere wird dann von dort aus eingeleitet.
Ich hoffe Ihnen wetergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
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