Zählt dieser Carport als e i n Carport oder sind das so viele Carports wie Stellplätze?
Jeder, der dort einen Stellplatz hat, hat diesen auch als Eigentümer beim Kauf seiner Wohnung bezahlt.
In der Wohngebäudeversicherung ist d e r Carport mitversichert bis zu einer bestimmten Summe.
Aber wie wird " d e r Carport" definiert?
Antwort geschrieben am 28.12.2011 12:47:51 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Schönbornstr. 41, 60431 Frankfurt, Tel: 069 - 523140, Fax: 069- 53098110
Familienrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 406
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Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre online-Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme:
Ein Carport wird als ein überdachter Stellplatz für Autos ohne eigene Seitenwände definiert, dem nicht die Raumwirkung der Garage zukommt. Verfügt ein Carport mit einem Schutzdach über mehrere Einstellplätze , liegt begrifflich EIN Carport vor. Dementsprechend bestimmt sich bei einer Carportanlage die Anzahl der Carports danach, wie viele abgrenzbare „Anlagen" mit jeweils vier Stützen und einem Dach vorhanden sind, ohne dass es auf die Zahl der Stellplätze ankommt.
Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
J. Petry-Berger
Rechtsanwältin
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