wir hatten einem Bekannten Geld geliehen.Eine Rückzahlung ist bisher nicht erfolgt.
Zahlungsaufforderungen wurden nicht befolgt.
Allerdings erhielten wir ein "Selbstständiges Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung".
Die Ratenzahlung passierte jedoch nicht.
Ich weiß, dass eine Umschuldung/Entschuldung erfolgte, allerdings war unser Anspruchsbetrag dort nicht eingebunden.
Ob sogar eine Privatinsolvenz erfolgte, weiß ich nicht,ist aber möglich. Wenn aber unsere Ansprüche dabei nicht berücksichtigt wurden, können sie dann ggf. "verfallen" sein?
Derzeit scheinen ein Arbeitsverhältnis (angestellt) und Kleingewerbe vorzuliegen.
Die letzte Zahlungsaufforderung (Einschreiben) schickten wir vor ca. 10 Monaten - keine Reaktion.
Wie können wir unsere Ansprüche sichern und durchsetzen?
Was ist besser, einen Titel zu erwirken, oder ein Inkassobüro (sofern von privat möglich) einzuschalten?
Vielen Dank!
Antwort geschrieben am 29.08.2010 20:23:12 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 584
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vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage, die ich sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
Zu 1.)Wie können wir unsere Ansprüche sichern und durchsetzen?
Hier liegt offenbar ein Schuldanerkenntnis zu Ihren Gunsten vor. Dies genügt. Ob Sie z.B. das Vorhandensein des ursprünglichen Darlehensvertrages beweisen können (z.B. wenn dieser mündlich geschlossen worden ist) darauf kommt es dann gar nicht mehr an.
Ein Problem im Hinblick auf die Insolvenz haben Sie nur dann, wenn der Schuldner Ihnen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens angezeigt und Sie zur Aufnahme der Forderung in die Insolvenztabelle aufgefordert hat. Haben Sie dann die Forderung nicht zur Insolvenztabelle angemeldet, dass wäre eine Vollstreckung ausgeschlossen.
Sollte aber keine ordnungsgemäße Aufforderung seitens des Schuldners vorliegen, so könnten Sie auch trotz des laufenden Insolvenzverfahrens den Anspruch titulieren lassen und vollstrecken, da Sie dann nicht Insolvenzgläubiger sind, vgl. § 89 InsO.
Zu 2.)Was ist besser, einen Titel zu erwirken, oder ein Inkassobüro (sofern von privat möglich) einzuschalten?
Sie sollten hier definitiv einen Titel entweder im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens oder gleich im Klagewege erwirken. Ein Inkassobüro könnten Sie zwar einschalten, dann könnten Sie aber auch gleich zu einem Rechtsanwalt vor Ort gehen, was voraussichtlich mehr Eindruck beim Schuldner hinterlassen sollte.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagabend!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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