Selbstschuldnerische Mietbürgschaft kündigen
17.03.2010 08:56 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim
Ich habe für meine Cousine eine selbstschuldnerische Mietbürgschaft übernommen und möchte diese jetzt kündigen, da ich selber ab Juni vorerst arbeitslos werde und meine Cousine seit Januar kein Einkommen mehr hat und sich auch nicht darum bemüht ihren Hartz 4 Antrag durch zubekommen. Mittlerweile reagiert sie auf meine Telefonate etc gar nicht mehr. Ich weiss das auf jedenfall schon 2 Monatsmieten im Rückstand sind. Bis jetzt hat sich der Vermieter allerdings noch nicht bei mir gemeldet.
In meiner Bürgschaft steht folgendes drin:
Selbstschuldnerische Mietbürgschaft
Herr .. vertreten durch Hausverwaltung x, hat mit dem Mietvertrag vom 01.10.09 an Frau .. folgende Wohnung vermietet
2-Zimmer ... Adresse der Wohnung
Für alle aus dem Mietvertrag resultierenden Verpflichtungen (insbesondere die Mietzahlung) des Mieters übernehme ich :
Meine Name und Adresse
hiermit die selbstschuldnerische Bürgschaft.
Ich verpflichte mich zur Zahlung des Bürgschaftsbetrages auf erste Anforderung.
Ort, Datum und Unterschrift
Ich würde gerne wissen wie ich das gekündigt bekomme und welche Gründe ich wie am besten Formuliere
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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