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Hallo zusammen
Habe folgendes Problem bzw Frage:
War zwischen Mai 2007 und Mai 2008 als Grenzgänger tätig in der Schweiz mit Wohnsitz in Deutschland nun dachte ich durch die Quellensteuer wird die nötige Lohnsteuer bezahlt und habe mich gar nicht beim Finanzamt gemeldet.
Nun weis ich aber das dies ein Irrtum war.
Nun wohne ich in Frankreich und zahle brav dort meine Lohnsteuern.Was kann ich nun tun aus der Sache wieder heil raus zu kommen da ich vor habe wieder nach Deutschland zu ziehen.
Selbstanzeige ? Und mit wieviel muss ich da Rechnen bei nem Betrag von 25000CHF mit Verzugszinsen usw ?
Wie gehe im am besten vor ?
Vielen Dank für eure Hilfe
Antwort geschrieben am 30.01.2011 11:32:32 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 9961 14, Fax: 06131 9961 13
Erbrecht, Arbeitsrecht, Einkommensteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 164
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ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer
Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Hier ist dringend die Abgabe der deutschen Einkommensteuererklärung für die Jahre 2007 und 2008 zu empfehlen, bzw. die Berichtigung und Ergänzung, sofern bereits Erklärungen abgegeben wurden.
Sie solllten dem Finanzamt daher ungehend formlos mitteilen, wieviel Sie in dem jeweiligen Jahr brutto verdient haben und in welcher Höhe Sie Sonderausgaben hatten. Sollten Sie nach Mai 2008 auch in Deutschland, Frankreich oder in einem andereEinkünfte erzielt haben, sind diese auch anzugeben. Bei Innehaben eines Wohnsitzes in Deutschland während des gesamten Jahres sind die ausländischen Einkünfte je nach Dauer des Aufenthalts voll zu versteuern oder beeinflussen über den Progressionsvorbehalt, § 32 b EStG, den Steuertarif.
Mit vollständiger Erklärung der Bruttoeinnnahemn sind Sie erst einmal Ihrer Erklärungspflicht nachgekommen und können dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung, d.h. mit ausgefüllten Formularen die steuerliche Situation umfassend darlegen, also auch alle Werbungskosten wie Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, doppelte Haushaltsführung etc. Zu der Höhe der Steuer kann man auf Grund Ihrer Angaben keine Berechnung vornehmen, da jedes Jahr 200unabhängig von einander zu veranlagen ist.
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 30.01.2011 11:34:23
da jedes Jahr 2007, bzw. 2008 unabhängig von einander zu veranlagen ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage oder auch eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
da jedes Jahr 2007, bzw. 2008 unabhängig von einander zu veranlagen ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage oder auch eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
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