Selbständiger: Rückwirkende Festlegung der Beiträge im ersten Versicherungsjahr
14.01.2012 14:37 |
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Sozialversicherungsrecht
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Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
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Hallo,
Start der Selbständigkeit im Jahr 2009 ab September, zuvor Angestellter. Die TK hat nun das gesamte Jahr 2009 als Berechnungsgrundlage herangezogen, in welchem das Gehalt aus dem Angestelltenarbeitsverhältnis, die Abfindung, der Gründungszuschuß und vier Monate Einkünfte aus der Selbständigkeit zusammenkommen. Der Hinweis, dass die Einkünfte aus der Selbständigkeit deutlich unter dem vorigen Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis liegen, wurden von der TK ignoriert und stur nach den Richtlinien durchgezogen. Es kommt eine logischerweise dementsprechend hohe Nachzahlung hierbei raus. Kann ich gegen die falsche Berechnungsgrundlage aus 2009 für die Jahre 2010 und 2011 vorgehen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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