Nun hat mich vor ein paar Tagen der Steuerberater (ihr neuer Steuerberater) angerufen, der mir mitgeteilt hat, wenn ich nicht zahle, würde er mich bei der Steuerberaterkammer anzeigen. Er habe von seiner Mandantin eine eidesstattliche Versicherung, dass ich den Abschluss erstellt hätte sowie ein Paket (?).
Wie soll ich mich nun verhalten ?
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Diese Antwort ist vom 14.11.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 14.11.2008 03:33:57 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Das Vorgehen des Steuerberaters ist bei diesem Berufsstand zwecks "Konkurrenzabwehr" durchaus beliebt und hat als solches wenig zu sagen.
Der Knackpunkt dürften hier die von Ihnen erledigten "vorbereitenden Tätigkeiten für den Jahresabchluß" sein. Wenn diese nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten sind, könnte die Gegenseite in der Tat etwas gegen Sie in der Hand haben. Mangels näherer Angaben kann ich leider nicht beurteilen, ob dies tatsächlich gegeben ist.
Die von der Ex-Mandantin vorgebrachten Drohungen stellen einen Fall von Erpressung dar und können entsprechend zur Strafanzeige gebracht werden. Gleiches gilt für die telefonische Äußerung des Steuerberaters, wobei Sie allerdings bei telefonischen Erpressungsversuchen ein Beweisproblem haben.
Ich rege daher an, genau zu prüfen, ob die von Ihnen erledigten Arbeiten Ihrem Berufsstand erlaubt sind. Weiter sollten Sie sich vorzugsweise nur mit dem gegnerischen Anwalt auseinandersetzen und diesem gegenüber auf das möglicherweise strafrechtlich relevante Verhalten von Ex-Mandantin und Steuerberater hinweisen und dagegen protestieren. Wichtig ist hierbei die Verwendung des Wortes "möglicherweise". Zugleich können Sie auch gegenüber dem Anwalt bzw. dem Steuerberater ankündigen, die Steuerberaterkammer über den Erpressungsversuch zu informieren.
Wenn der Anwalt hartnäckig bleibt oder der Steuerberater schriftliche Drohungen äußert, sollten Sie sich in Abhängigkeit von dem Streitwert an einen Anwalt wenden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.11.2008 06:20:38
Wären Sie bereit, mich in dieser Sache, wenn ich Ihnen die nötigen Unterlagen (das Schreiben an den Anwalt der Gegenseite, aus dem der genaue Sachverhalt hervorgeht) zur Verfügung stelle, mich hier ausführlich zu beraten ? Wie hoch wäre hier Ihr Stundensatz.
Ich bin mit meinem Unternehmen seit 1981 selbständig und habe mich seit 1994 auf Finanzbuchhaltung spezialisiert. Wir haben aktuell 50 Mandanten, große, mittlere und kleine. Dies ist nun der erste Fall dieser Art und ich bin sehr verunsichert. Deshalb bin ich der Auffassung, es schadet nicht, sich hier mal - auch ganz generell - beraten zu lassen.
Ich würde mich sehr über eine Zusammenarbeit freuen.
Wären Sie bereit, mich in dieser Sache, wenn ich Ihnen die nötigen Unterlagen (das Schreiben an den Anwalt der Gegenseite, aus dem der genaue Sachverhalt hervorgeht) zur Verfügung stelle, mich hier ausführlich zu beraten ? Wie hoch wäre hier Ihr Stundensatz.
Ich bin mit meinem Unternehmen seit 1981 selbständig und habe mich seit 1994 auf Finanzbuchhaltung spezialisiert. Wir haben aktuell 50 Mandanten, große, mittlere und kleine. Dies ist nun der erste Fall dieser Art und ich bin sehr verunsichert. Deshalb bin ich der Auffassung, es schadet nicht, sich hier mal - auch ganz generell - beraten zu lassen.
Ich würde mich sehr über eine Zusammenarbeit freuen.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.11.2008 22:05:17
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich bin gerne bereit, Sie zu beraten.
Wegen Stundensatzes etc. werde ich mich per Mail an Sie wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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