Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 14.11.2008 03:01:57

Selbständige Buchhalterin / Bankkkauffrau IHK

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1116
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich habe für eine Mandantin, die Ihren abschluss ,eine Einnahmenüberschussrechnung nebst Anlagen selbst erstellen wollte um Steuerberatungskosten zu sparen, unterstützt und vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluss durchgeführt, die ich auch berechnet habe. Eine Weile danach ist diese Mandantin zu einem STeuerberater gegangen, der ihr den gesamten Abschluss neu erstelllt hat. Nun wollte sie von mir das Geld zurück, für diese vorbereitenden Tätigkeiten, und hat mich per E-Mail bedroht und erpresst, in dem sie mir mit "Probelmen drohte, wenn ich nicht zahle". Ich habe ihr erklärt, dass ich den Jahresabschluss nicht erstellt habe und die für sie erbrachten Leistungen berechtigt berechnet und von ihr erhalten habe. Danach kam ein Schreiben von einem Anwalt, auf das ich erwidert habe.
Nun hat mich vor ein paar Tagen der Steuerberater (ihr neuer Steuerberater) angerufen, der mir mitgeteilt hat, wenn ich nicht zahle, würde er mich bei der Steuerberaterkammer anzeigen. Er habe von seiner Mandantin eine eidesstattliche Versicherung, dass ich den Abschluss erstellt hätte sowie ein Paket (?).
Wie soll ich mich nun verhalten ?


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 14.11.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 14.11.2008 03:33:57
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Das Vorgehen des Steuerberaters ist bei diesem Berufsstand zwecks "Konkurrenzabwehr" durchaus beliebt und hat als solches wenig zu sagen.

Der Knackpunkt dürften hier die von Ihnen erledigten "vorbereitenden Tätigkeiten für den Jahresabchluß" sein. Wenn diese nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten sind, könnte die Gegenseite in der Tat etwas gegen Sie in der Hand haben. Mangels näherer Angaben kann ich leider nicht beurteilen, ob dies tatsächlich gegeben ist.

Die von der Ex-Mandantin vorgebrachten Drohungen stellen einen Fall von Erpressung dar und können entsprechend zur Strafanzeige gebracht werden. Gleiches gilt für die telefonische Äußerung des Steuerberaters, wobei Sie allerdings bei telefonischen Erpressungsversuchen ein Beweisproblem haben.

Ich rege daher an, genau zu prüfen, ob die von Ihnen erledigten Arbeiten Ihrem Berufsstand erlaubt sind. Weiter sollten Sie sich vorzugsweise nur mit dem gegnerischen Anwalt auseinandersetzen und diesem gegenüber auf das möglicherweise strafrechtlich relevante Verhalten von Ex-Mandantin und Steuerberater hinweisen und dagegen protestieren. Wichtig ist hierbei die Verwendung des Wortes "möglicherweise". Zugleich können Sie auch gegenüber dem Anwalt bzw. dem Steuerberater ankündigen, die Steuerberaterkammer über den Erpressungsversuch zu informieren.

Wenn der Anwalt hartnäckig bleibt oder der Steuerberater schriftliche Drohungen äußert, sollten Sie sich in Abhängigkeit von dem Streitwert an einen Anwalt wenden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.11.2008 06:20:38

Wären Sie bereit, mich in dieser Sache, wenn ich Ihnen die nötigen Unterlagen (das Schreiben an den Anwalt der Gegenseite, aus dem der genaue Sachverhalt hervorgeht) zur Verfügung stelle, mich hier ausführlich zu beraten ? Wie hoch wäre hier Ihr Stundensatz.
Ich bin mit meinem Unternehmen seit 1981 selbständig und habe mich seit 1994 auf Finanzbuchhaltung spezialisiert. Wir haben aktuell 50 Mandanten, große, mittlere und kleine. Dies ist nun der erste Fall dieser Art und ich bin sehr verunsichert. Deshalb bin ich der Auffassung, es schadet nicht, sich hier mal - auch ganz generell - beraten zu lassen.

Ich würde mich sehr über eine Zusammenarbeit freuen.


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.11.2008 22:05:17

Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bin gerne bereit, Sie zu beraten.

Wegen Stundensatzes etc. werde ich mich per Mail an Sie wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Selbständige Buchhalterin / Bankkkauffrau IHK | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2008-11-14
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
Einwandfrei !


Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Weber direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Vertragsrecht letzten Monat:

38
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Selbständige   Buchhalterin   Bankkkauffrau   IHK