Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 01.08.2011 23:11:19

Second Hand Hund

Rechtsgebiet: Tierrecht, Tierkaufrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 943
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben gestern unseren 4 jährigen Rüden mit einem Kaufvertrag, der folgendes beinhaltete: Der Hund, wann geboren, Verkäufer und Käuferdaten, was der Hund bei der Übergabe erhält (Körbchen etc.) und den Kaufpreis in Höhe von 50,00 Euro.
Wir waren auch mit dem Hund vorort und er zeigte ausser Aufregung keine anderen Auffälligkeiten. Wir waren etwa 3 Stunden mit dem Hund dort vorort, wir haben uns auch erkundigt, ob es zeitlich passen würde, wenn er dort bleiben würde. Alles wurde bejaht. Heute rief mich die neue Besitzerin an und teilte mit, das er am Gartenzaun bellen würde, auch tagsüber wenn er alleine gelassen wird. Auch verknurre er den Vermieter, der bereits bedenken gegen die Haltung angemeldet hat.
Bin ich verpflichtet rein rechtlich, den Hund zurück zu nehmen?
Für mich wäre eine schnelle Antwort sehr wichtig. Da wir den Hund aus Hirachiegründen (was die neuen Besitzer auch wissen) abgeben mußten und eine Auffnahme bei uns somit nicht machbar ist. Da es hier zu einer massiven Beisserei käme und ich noch 2 Kinder im Alter von 5 und 7 Jahren habe!


Antwort geschrieben am 01.08.2011 23:39:00
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Sie müssen den Hund nur zurücknehmen, wenn er auch bei Ihnen dauerhaft gebellt hat und Sie dem Käufer zugesichert haben, dass er nicht bellen würde. Da Ihr Sachverhalt das Gegenteil vermuten läßt, müssen Sie den Hund nicht zurücknehmen.

Ich vermute, dass es sich um reines Eingewöhnungsverhalten handelt.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 01.08.2011 23:51:07

Hallo Herr Weber,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Nein, unsere Hunde sind und waren nie Kläffer. Da wir das in unserem Garten nie wollten und unsere Nachbarn das bestätigen können. Also verstehe ich es richtig, das wir sagen können, das der Hund nun ihr Eigentum ist und scheinbar Eingewöhnungsverhalten zeigt und wir ihn deshalb nicht zurück nehmen müssen. Da er die Verhaltensweisen auch bei uns nicht hatte. Selbst gestern beim vorstellen hat er die neuen Besitzer nicht verbellt. Und auch beim Spaziergang durch den Wald hat er niemanden angebellt oder andere Auffälligkeiten vorort gezeigt. Wir hatten nur bedenken, da der zusatz Rücknahme ausgeschlossen in dem Vertrag fehlt.
Und in dem Vertrag steht auch noch drinnen, das er durch mich nicht mehr Steuerlich-oder Versicherungstechnisch ab heute 01.08 gemeldet ist. Was auch so ist.
Und eine Eingewöhnung muß länger als 24 Stunden dauern. Ohne das wir dafür haftbar gemacht werden können. Da wir ihn auch als sehr menschenbezogen vermittelt haben und ich versucht habe sie zu beruhigen, das er sich eingewöhnen muß, da er das Vertraute verloren hat und seinen Platz erstmal finden muß.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 01.08.2011 23:53:22

Sehr geehrte Ratsuchende,

das haben Sie richtig verstanden.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Weber direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Tierrecht, Tierkaufrecht letzten Monat:

5
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Second