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Schweizer Umsatzsteuerrecht mit Auslandsbezug: Rechnungsversand in die Schweiz


13.12.2011 22:50 |
Preis: ***,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von




Firma X hat ihren ständigen, tatsächlichen Sitz in der Republik Zypern (Südzypern) und bietet kostenpflichtige Einträge in Internetbranchenbücher (Serverstandort Schweiz) und hat Kunden in der Schweiz, denen die Einträge nun in Rechnung gestellt werden sollen (reine Internetleistung). Rechnungsbetrag jeweils deutlich unter 1.000,- EUR.

90% der Kunden in der Schweiz sind Unternehmen, 10% Privatkunden oder Kleinstunternehmen.


Meine Fragen lauten daher:
a) Muss Firma X auf ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und wenn ja die zyprische oder schweizerische? Gibt es in der Schweiz VAT Nummern, müssen diese auf die Rechnungen?
b) Muss sich Firma X in der Schweiz umsatzsteuerlich registrieren? Wenn ja, wo? Und könnte das vermieden werden?

Danke vorab.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 100 weitere Antworten zum Thema:
Schweiz Schweizer
Antwort vom
14.12.2011 | 13:00
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

a) Muss Firma X auf ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und wenn ja die zyprische oder schweizerische?

Sie müssen die schweizerische MWST ausweisen.

Nach dem deutschen UStG, das genau wie das schweizerische MWSTG wie wohl auch das zypriotische Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie EGRL 112/2006 dient, ergibt sich aus § 3a UStG, dass der Ort Ihre Leistung bei dem Unternehmen ist, das diese Leistung empfängt. § 3a Abs. 2 UStG lautet wie folgt: Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b, 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt.
Das wäre in Ihrem Falle die Schweiz.

Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, ist stattdessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend.

Auch in diesem Fall wäre die Betriebsstätte des Empfängers maßgebend.

Ob der Server eine feste Betriebsstätte ist, öffnet die Frage der Einkommensteuerpflichtigkeit in der Schweiz. Dies ist aber gem. Art. 5 Nr. 4d des Musterabkommens OECD-DBA zu verneinen, weil dies eine feste Geschäftseinrichtung ist, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Informationen zu beschaffen. Deswegen sind Sie dort nicht einkommensteuerpflichtig. Aus diesem Grund müssen Sie sich dort bei der Finanzbehörde nicht anmelden.

Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend bei einer sonstigen Leistung an eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist.

Die Schweizer haben aber nur eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), keine USt-Ident-Nr.

Gibt es in der Schweiz VAT Nummern, müssen diese auf die Rechnungen?

S.o.

b) Muss sich Firma X in der Schweiz umsatzsteuerlich registrieren? Wenn ja, wo? Und könnte das vermieden werden?

Nein, müssen Sie nicht. Sie müssen aber die MWST an die zypriotische Finanzbehörde abführen. Das Schweizer Unternehmer kann dann diese Steuer in der Schweiz als vorsteuer zurückverlangen.

Ich weiß aber auch, dass es Länder gibt, die Rückforderung der Umsatzsteuer von einem bestimmten Betrag abhängig machen, z.B. Vorsteuer in Höhe von mindestens 50 € in Österreich. Es ist mir nicht bekannt, dass die Schweiz insoweit Einschränkungen macht. Die bei Ihnen ausgewiesen USt-Beträge dürften auch wesentlich höher ausfallen.



Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage ermöglicht zu haben. Diese Beratung kann in der Regel nicht eine mündliche Beratung durch einen Steuerberater vor Ort ersetzen.

MIt freundlichen Grüßen


Edin Koca
Rechtsanwalt