Schweizer Patent auch für Deutschland gültig
| 06.11.2009 10:15
| Preis:
***,00 € |
Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Sehr geehrter Rechtswanwalt,
ich möchte ein bestimmtes Produkt, hergestellt in der Schweiz, mit dem Vermerk:
Swiss made, mod. dep. C 1986 - 2005 All rights reserved
in Deutschland nachbauen und in Deutschland vertreiben. Inwieweit gilt ein Schweizer Patent in Deutschland? Was hat der angegebene Zeitraum zu bedeuten? Lt. Schweizer Patentrecht ist der Schutz nur max. 25 Jahre möglich. Kann man danach das Design des Produkts kopieren?
Trifft nicht Ihr Problem?
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Patent
Deutschland
06.11.2009 | 12:46
Antwort
von
Rechtsanwalt Kay Fietkau
84 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Nach Schweizer Recht beträgt die Schutzfrist des Patentschutzes maximal 20 Jahre, Art. 14 Schweizer PatG. Entsprechend ist auch die von Ihnen zitierte Angabe auf dem Produkt zu verstehen (1986 – 2005 -> 20 Jahre). Nach Ablauf der Schutzfrist ist die dem Produkt zugrundeliegende Erfindung gemeinfrei und kann von jedermann verwendet werden.
Das Schweizer Patentrecht gilt – wie jedes nationale Patenrecht ausschließlich für das Schweizer Hoheitsgebiet. Somit verliert das Schweizer Patent auch an den Staatsgrenzen seine Gültigkeit.
Hiervon zu unterscheiden ist jedoch das sogenannte Europäische Patent. Dieses basiert auf europäischem Recht und entfaltet seine Wirkung in sämtlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Patentorganisation. Die einzelnen Mitgliedsstaaten finden Sie unter http://www.epo.org/about-us/epo/member-states_de.html Auch die Schweiz gehört der Europäischen Patentorganisation an.
Sie sollten durch eine entsprechende Recherche beim Schweizer Patentamt in Erfahrung bringen, ob es sich um ein rein nationales Patent handelt oder um ein Europäisches Patent. Des Weiteren sollten Sie in Erfahrung bringen, ob die betreffende Erfindung auch in der Bundesrepublik Deutschland mit einem eigenen Patent geschützt wurde. Ich rate Ihnen hierzu einen Patentanwalt bei Ihnen vor Ort zu beauftragen.
Des Weiteren möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass das Design eines Produktes zusätzlichen Schutz durch das Schweizer DesignG erfährt. Als Design ist die Gestaltung des Produktes gemeint. Auch diesbezüglich sollten Sie vorab in Erfahrung bringen, inwieweit dieser Schutz Ihrem Vorhaben entgegensteht.
Ich möchte Sie an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass die vorstehende Antwort ausschließlich auf den von Ihnen gemachten Angaben beruht. Das Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann zu einem anderen Ergebnis führen.
Mit freundlichen Grüßen