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Frage geschrieben am 28.01.2012 19:38:26

Schweizer Erbrecht!

Rechtsgebiet: Internationales Recht | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 475
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Zur Vorinfo: Ich bin Schweizerin, wohnhaft in Deutschland, mein Vater ebenso Schweizer und wohnhaft in der Schweiz.

Folgende aktuelle Situation:
Mein Vater liegt so zu sagen mit Krebs im Strebebett und sein Ableben wird stündlich erwartet.
Seine 2. Frau, also nicht meine Mutter, liegt ebenfalls im Krankenhaus. Letzte Woche wurde Ihr aus dem Kopf ein Tumor entfernt. Dabei wurde auch endlich festgestellt, dass Sie an einer „Frontallappendemenz" leidet. Ist scheinbar die schlimmste Form einer Demenz. Außerdem wurde festgestellt, dass Sie Bläschen in der Lunge hat und der Darm ein „Leck" hat. Sie ist so zu sagen nicht mehr zurechnungsfähig resp. geschäftsfähig.

Nun ist mein Vater noch nicht mal tot und die Verwandtschaft von seitens seiner 2. Frau ist mit Papieren schon so richtig aktiv. Mir zu aktiv!! Meinem Vater wollten sie noch während meines Besuches vor 2 Tagen eine Vollmacht unterzeichnen lassen. Mit Inhalten wie: komplette Vollmacht über alle Bankkonten, Immobilien, Autos etc. „über den Tod hinaus". Habe der „1. Stieftochter" ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass ich nicht damit einverstanden bin, dass diese Vollmacht unterschrieben wird. Diese Vollmacht würde auf den Schwager (Versicherungsmann) der „2. Stieftochter" laufen. Mein Vater ist seit Donnerstag nicht mehr in der Lage etwas zu lesen geschweigen dann zu unterschreibe.
Ich muss erwähnen, dass mein Vater Architekt ist und es so weit ich weiß noch einiges an Vermögen da ist.

Mir ist bekannt, dass mein Vater ein Testament gemacht hat, das vorsieht, dass nach seinem Tode seine Frau alles bekommt und erst wenn auch Sie tot ist es weiter verteilt wird. Wie ich darin bedacht bin weiß ich nicht, ist mir erst auch nicht so wichtig, es geht mir ums Prinzip was da im Moment schon ab geht.
Scheinbar gibt es bei einem Notar in der Schweiz auch ein Dokument, ein Termin wurde seitens der Töchter auch bereits ausgemacht.

Nun hat mir eben meine Tante berichtet, also die Schwester von meinem Vater, dass diese lieben Töchter Ihrer schwer demenzen Mutter sehr wahrscheinlich ebenso diese Vollmacht vorgelegt haben und sie diese auch unterschrieben hat. Also wortwörtlich hat sie gesagt, dass sie, also die Mutter, alles unterschreibt, was Urs (der Vers. Typ) ihr vorlegt!
Der Porsche, der auf mein Vater läuft wurde scheinbar heute schon abgemeldet, hallo? Was soll das und was bedeutet es vor allem?

Nun brauche ich einem kompetenten Anwalt, der eine Einschätzung zu dieser makaberen Situation geben kann! Wie soll ich weiter vorgehen und erkennen Sie schon irgendeine Gefahr oder Hinterlistigkeit. Wie wird der weitere Verlauf nach dem Tod meines Vaters sein?
Ich brauche auf jeden Fall für die sehr wahrscheinlich sehr bald eintretende neue Situation und anwaltlichen Beistand, der sich im Schweizer erbrecht auskennt und mich das unterstützen und begleiten kann, da ich in Deutschland leben.A

Vielen Dank im Voraus.





Antwort geschrieben am 31.01.2012 03:32:32
Rechtsanwalt Patrick Hermes
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Da hier Vater wohl seinen letzten Wohnsitz in der Schweiz hat, kommt grundsätzlich das schweizerische Erbrecht zur Anwendung. Hier wird der genaue Text des Testamentes maßgeblich sein.

In Anbetracht der mangelnden Handlungsfähigkeit sollte auf jeden Fall eine Beiratschaft bzw. Vormundschaft beantragt werden.

Konsultieren Sie den Hausarzt, ob der Ihren Vater begutachtet zwecks einer mangelnden Einsichtsfähigkeit. Nach dem Tod des Vaters und bei Vorliegen eines Testamentes, wird das Testament eröffnet. Hiernach können Sie sehen ob Sie bedacht sind und gegen die Ausstellung eines Erbscheines Einsprache erheben.

Gerne stehe ich Ihnen in Deutschland und Schweiz (Kanton Schwyz) zur Verfügung.




Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht


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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 31.01.2012 09:49:15

Sehr geehrter Herr Hermes,

danke für Ihre Nachricht, jedoch hilft mir diese überhaupt nicht weiter!!
Das mit dem Testament ist mir schon klar. Mich interessiert vorallem was diese Vollmacht angeht, was da von seitens der Stieftöchter der Mutter zum unterschreiben vorgelegt wird.
Kann mit einer solchen Vollmacht tätig werden? Wie z. Bsp. Veräuserung von Fahrzeugen, Immobilien, abheben von Geld etc.????
Möchte wissen, ob da vor Testamentseröffnung was passieren kann oder ob ich da irgendeinen Riegel rechtlich vorschieben muss damit das unterbunden werden kann.

Danke!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 31.01.2012 19:14:38

Theoretisch können die Töchter mit einer eigenhändig unterschriebenen Vollmacht der Mutter bereits rechtsgeschäftlich für den Vollmachtgeber tätig werden; eine öffentliche Beurkundung ist nicht erforderlich. Die schweizerischen Banken verlangen allerdings zumeist die Vorlage ihrer eigenen Formulare. Die Vormundschaftsbehörde schreitet grundsätzlich nicht ein. Ein Einschreiten der Vormundschaftsbehörde ist allerdings unvermeidlich, wenn Gefahr besteht, dass die Vollmacht zum Schaden der vertretenen Person missbraucht wird oder deren Interessen ungenügend gewahrt werden. Dies kann auch angeregt werden, wenn Sie denken, dass hier unlautere Geschäfte sich anbahnen. Dann sollte auf jeden Fall die Vormundschaftsbehörde eingeschaltet werden.


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