Schwehrbehindertenrecht Rundfunkgebühren
17.12.2006 12:53 |
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Sozialrecht
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Rechtsanwältin Ulrike Fürstenberg
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Ich habe im Juni 06 einen Antrag auf Schwehrbehinderung gestellt.
Dieser Antrag wurde mit 50% Körperbehinderung angesetzt. Da bei dieser augenärztlichen Untersuchung nur ein Teil der Untersuchungen durchgeführt wurden, legte ich Widerspruch ein. Im Rechtsbehelfsverfahren wurde ich zu einem vom Versorgungsamt genannten Augenarzt geschickt. In diesem Verfahren wurde mein Einspruch gesamt für Recht erkannt und der Grad der Behinderung auf 70% erhöht inklusive Merkzeichen RF
Auf dem Ausweis ist nun vermekrt. Der Ausweis ist gültig ab Juni 06
Der Bescheid wurde mir im November zugestellt Sofort teilte ich der GEZ mit, daß ich Gebührenbefreiung besitze und eine Rückerstattung ab Juni 06 erwarte.
Dies wurde abgelehnt. Eine Befreiung ist erst ab Dezember 06 möglich.
1. Ist dies rechtens oder habe ich Anspruch auf Rückerstattung?
2. Besteht Anspruch auf Ermäßigung bei der Telekom (Sozialtarif)
Festnetz 70% sehbehindert Merkzeichen RF









