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Schwarzfahren


| 19.11.2011 00:07 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von




Hallo,ich habe eine große dummheit begangen! bin vor ca. 1monat schwarz mit dem auto gefahren der grund ist der das ich umgezogen bin und ich meinem sohn und meine tochter in den kindergarten bringen wollte,weil mein sohn die frühförderung braucht. nun wurde ich angehalten und ich hab falsche daten angegeben. sie haben meinen wirklichen namen rausgefunden und mir kam eine anzeige ins haus geflattert. womit muss ich denn jetzt rechnen? bin nochnie polizeilich in erscheinung getreten.
und werde meine praktische Führerschein prüfung in 2wochen ablegen.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 6 weitere Antworten zum Thema:
Schwarzfahren
Antwort vom
19.11.2011 | 00:28
Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Sie sollten auf jeden Fall keine Aussage bei der Polizei machen und zunächst durch einen Verteidiger Akteneinsicht fordern, da nur dieser das unbeschränkte Akteneinsichtsrecht inne hat.

Grundsätzlich ist das Fahren ohne Führerschein eine Straftat nach § 21 StVG, die mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bestraft werden kann.

Sie können aber probieren, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Summe eingestellt wird (§ 153a StPO).

Hier sollte mit der Staatsanwaltschaft gesprochen werden. Die Chancen stehen auch ganz gut, da Sie noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.

Wenn Sie dafür Hilfe benötigen solten, könenn Sie mich jederzeit ansprechen.

Nachfrage vom Fragesteller 19.11.2011 | 00:42

Leider kenne ich keinen guten anwalt in halberstadt und wüsste nicht an wem ich mich da wenden kann. fühl mmich irgendwie hilfslos und hab angst ins gefängniss zu kommen,ich bin eine allein erziehende mutter. könnten sie mir weiterhelfen?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 19.11.2011 | 09:59

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne kann meine Kanzlei die Vertretung für Sie übernehmen, da wir auch mit überörtlichen Mandaten vertraut sind.

Bitte schreiben Sie mich dazu direkt per E-Mail unter kanzlei-salzwedel@ra-salzwedel.de an, wenn Sie daran Interesse haben.

Mit freundlichen Grüßen

Salzwedel
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2011-11-19 | 00:47


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