Frage geschrieben am 27.02.2010 20:22:03
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Schutz von Buch-Manuskripten, die bei Verlagen eingereicht werden
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1443Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
ich möchte verschiedene Verlage anschreiben und eine Kinder-Bilderbuchreihe vorstellen. Hierzu ist es notwendig, den Verlagen die entsprechenden Manuskripte und Zeichnungen einzureichen. Die Geschichten sind von mir ausgedacht, die Zeichnungen habe ich in Auftrag gegeben, es handelt sich um individuelle Anfertigungen.
Was muss ich beachten, damit meine Manuskripte und oder Bilder nicht anderweitig von den Verlagen oder Dritten verwendet werden?
Bestehen für die Manuskripte/Bilder hierbei bereits ein Schutz qua Gesetz oder muss ich die Texte/Bilder vorher schützen lassen und wenn ja, wie?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort geschrieben am 27.02.2010 22:33:20 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Miet und Pachtrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht
Bewertungen: 547
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vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Zu 1.)Was muss ich beachten, damit meine Manuskripte und oder Bilder nicht anderweitig von den Verlagen oder Dritten verwendet werden?
Das ist eine gute und berechtigte Frage. Eigentlich brauchen Sie nicht viel machen, da Sie so oder so (also auch so ohne schriftliche Vereinbarung) Uhrheber sind und demnach bei Verletzung Ihrer Urheberrechte gegen den Verletzter. Unterlassungs-, Schadensersatz- und gegebenenfalls Auskunftsansprüche geltend machen können.
Dennoch empfehle ich Ihnen schriftlich mit dem jeweiligen Verlag zu vereinbaren, dass die Texte nur mit Ihrer Zustimmung weitergegeben werden dürfen und Sie vor einer Weitergabe ausdrücklich gefragt werden müssen.
Sehr gerne wäre ich bereit, Ihnen eine solche Vereinbarung im Rahmen einer gesonderten Mandatierung zu erstellen. Den hier im Forum geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen im Falle einer weitergehenden Beauftragung vollständig anrechnen. Bei Interesse können Sie sich sehr gerne an meine unten genannte E-Mailadresse wenden, damit ich Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten kann.
Zu 2.) Bestehen für die Manuskripte/Bilder hierbei bereits ein Schutz qua Gesetz oder muss ich die Texte/Bilder vorher schützen lassen und wenn ja, wie?
Ja, ein solcher Schutz besteht bereits nach dem Gesetz und zwar nach dem Urhebergesetz (s.o.). Sie müssen die Texte also nicht vorher speziell schützen und/oder registrieren lassen.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.
So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine
völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagabend und ein erholsames Wochenende!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax. 0471/57774
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