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Frage geschrieben am 02.04.2010 15:28:08

Schutz für Design-"Kleid"

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1242
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Ich möchte mit einem total einfach designten Überzieh-"Kleid" in Grossproduktion gehen. KANN man dieses Design (also die MACHART in Kombination mit dem Stoffmuster) schützen lassen?

Bitte achten Sie bei Ihrer Antwort darauf, dass es mir um das GESAMTE geht, die Kombination. SO gibt es das nicht, und ich möchte mich vor Nachahmern schützen (falls möglich).

Vielen Dank für eine baldige Antwort.


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Diese Antwort ist vom 2.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 02.04.2010 16:08:43
Rechtsanwalt Christian von der Heyden
Trabener Str. 58a, 14193 Berlin (Grunewald), Tel: 03028868500, Fax: 03028868501
Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,

sie können das Design (Machart in Kombination mit Stoffmuster) als solches schützen lassen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Soll dass Design nur deutschlandweit geschützt sein, können Sie es als sog. Geschmacksmuster beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden. Wenn Sie einen europaweiten Schutz begehren, können Sie ein sog. Gemeinschaftsgeschmacksmuster eintragen lassen. Dieses kann entweder direkt beim Harmonisierungsamt für Binnenmarkt beantragt werden oder ebenfalls beim DPMA, welches Ihren Antrag an ersteres weiterleitet. Zuletzt können sie Ihr Design international bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) schützen lassen. Beachten Sie, dass das Design dann aber nur in den Mitgliedsstaaten des Haager Musterabkommens geschützt ist, welche sie bei der Anmeldung benannt haben. Nach der Anzahl der angegebenen Länder richtet sich ebenfalls die Gebührenhöhe bei der WIPO. Sie können den Antrag auch beim DPMA stellen, welches ihn an die WIPO weiterleitet. Für Weiterleitungen fällt immer zusätzlich eine Gebühr an.

Ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen,


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Schutz für Design-"Kleid" | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-05-20
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