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Frage geschrieben am 10.01.2012 10:55:37

Schutz eines Konzeptes

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 446
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 18 weitere Antworten zum Thema Schutz.
Wir möchten Mitarbeiterinnen auf Veranstaltungen schicken, um dort Alkoholkontrollen bei den Besuchern gegen ein kleines Entgelt durchzuführen. Dem Gast wird eine Art Quittung über den aktuellen Messwert ausgestellt.

Am Markt gibt es eine Reihe Konkurrenten die vornehmlich Mitarbeiter auf Veranstaltungen schicken, die mit semioffiziellen Uniformen und vornehmlich als Polizistinnen verkleidet, solche Tests durchführen. Vom Konzept her unterscheidet uns nicht allzuviel, nur schicken wir keine Mitarbeiterinnen in Polizeiuniformen sondern in anderen Outfits los.

Wir arbeiten seit einiger Zeit mit einer Promotionagentur zusammen, die uns unterstützt. Gestern erhielt ich eine E-Mail von dieser Agentur die folgendes zu Bedenken gab und mich verunsicherte:

Zitat Anfang
...Wie sieht es mit der Konkurrenz aus, die "Firma A" ist flächendeckend auf Veranstaltungen vertreten und hat ihr Konzept schützen lassen, haben Sie sich hier rechtlich abgesichert?...
Zitat Ende

Nun meine Frage, weil ich etwas verunsichert bin:

Kann sich die Konkurrenz überhaupt ein solches Konzept schützen? Ich war immer der Ansicht dass man sich keine Ideen oder solche Geschäftspraktiken schützen lassen kann? Der Name und das Logo ist klar, aber die Idee und Umsetzung in diesem speziellen Fall? Müssen wir uns deswegen Sorgen machen?



Antwort geschrieben am 10.01.2012 12:13:26
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

In der Tat ist auch ein Konzept schutzfähig und kann daher urheberrechtlich geschützt sein.

Die Konkurrenzfirma müsste in einem Streit aber beweisen können, dass sie sich ihr Konzept hat schützen lassen.

Es gibt nicht wie bei der Marke oder beim Geschmacksmuster die Möglichkeit, das Konzept anzumelden oder Ähnliches. Es besteht lediglich die Möglichkeit, das Konzept beispielsweise bei einem Notar zu hinterlegen.

Am Ende sollte sich Ihr Vorhaben natürlich deutlich von dem Konzept der Konkurrenz unterscheiden.

Kommt es aber zum Streit muss die Konkurrenz beweisen, dass das Konzept von ihr entwickelt und geschützt wurde.

Die Idee hinter dem Konzept ist natürlich auch weiterhin nicht geschützt. Daher kann man Ihnen nicht verbieten, auch solche Tests zu machen. Nur die Umsetzung, das Konzept also, muss sich abgrenzen.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.01.2012 12:26:47

Dankeschön! Könnte die Tatsache, dass wir nicht mit solchen Polizeiuniformen, wie es viele andere Konkurrenten machen, auftreten, bereits eine ausreichende Abgrenzung bedeuten? Kann man irgendwie erfahren, ob die Firma das Konzept beispielsweise bei einem Notar hinterlegt hat?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.01.2012 12:49:11

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Ja, in der Tat ist es schon ausreichend, wenn Sie nicht ebenfalls in solchen Uniformen auftreten.

Die Idee, dass solche Messungen durchgeführt werden, ist nicht schutzfähig.

Es gibt leider kein zentrales Register, wo man sich informieren könnte. Es macht auch keinen Sinn, sämtliche Notare anzufragen. Daher ist es fast unmöglich, dies in Erfahrung zu bringen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen abschließend weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
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