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Frage geschrieben am 07.09.2010 11:16:07

Schutz des Firmennamens und Logos

Rechtsgebiet: Internationales Recht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1193
Was muss ich tun, um aus meinem Geschäftsnamen ein geschütztes Logo bzw. Branding zu machen und was kostet mich das?
An wen wende ich mich am Besten in Hamburg?


Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte. Bitte haben Sie zunächst Verständnis dafür, dass durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits die rechtliche Beurteilung anders ausfallen kann. Eine Beratung innerhalb dieses Forums stellt nur eine erste rechtliche Orientierung dar und kann den Gang zu einem Rechtsanwalt vor Ort im Zweifel nicht ersetzen.

Zu Ihrer Frage:
Es existieren diverse Möglichkeiten, den Firmennamen und/oder das Logo zu schützen, vorrangig im Rahmen einer Markeneintragung.
Vorher ist jedoch zu klären, wozu der Schutz dienen soll und auch, welchen Wirkungskreis der Schutz entfalten soll (Deutschland, EU, weltweit etc.). Wenn der Firmenname länger bereits in Benutzung ist, kommt auch ein Namensschutz nach § 12 BGB in Betracht.
Eine Markeneintragung kann sich auf eine Wortmarke (beim Logo), Bildmarke oder auf eine Kombination von beidem beziehen. Sinnvoll und üblich ist es, vor der Anmeldung einer Marke zum Register eine Prüfung der Eintragungsfähigkeit und der Klassen vorzunehmen.

Hinsichtlich der Gebühren gebe ich Ihnen nachfolgend einen Überblick, der natürlich nur allgemein gehalten sein kann:
Es ist zu unterscheiden, ob eine deutsche Marke eingetragen werden soll, oder eine europäische.
Zuständig für die Eintragung europäischer Marken ist das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante, Spanien. Die amtliche Eintragungsgebühr des Amtes beträgt je Markenanmeldung zurzeit € 900,00 bei elektronischer Übermittlung des Antrages. Bei der Übermittlung des Antrages in Papierform beträgt die Gebühr zurzeit € 1.050,00. Da das elektronische Verfahren mittlerweile zuverlässig arbeitet, empfehle ich diese kostengünstigere Art der Übermittlung.
Unser Honorar für die Eintragung einer europäischen Marke beträgt je Marke netto € 650,-. Der Service umfasst:

• Einschätzung der Eintragungsfähigkeit der Marke im persönlichen Gespräch.
• Identitätsrecherche bezgl. bestehender deutscher und europäischer Marken
• Die Auswertung der Rechercheergebnisse
• Die Beurteilung der Schutzfähigkeit
• Die Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
• Die Fertigung der Markenanmeldung
• Die Korrespondenz mit dem Markenamt
o Prüfung und Weiterleitung der Eingangsbestätigung
o Überwachung der Zahlungsfristen
o Übersendung der Markenurkunde
o Überwachung der Widerspruchsfrist

Die anwaltliche Tätigkeit im Falle der Androhung einer Eintragungszurückweisung oder im Widerspruchsverfahren würde in Absprache gesondert nach Pauschalhonorar berechnet.
Wenn Sie sich für die Eintragung (nur) der deutschen Marken entscheiden sollten, so belaufen sich die amtlichen Gebühren des deutschen Marken- und Patentamtes je Marke auf € 290,00. Unser Honorar für die Anmeldung einer deutschen Marke beträgt je Marke netto € 375,00.

Die weiteren Einzelheiten sollten wir gegebenenfalls telefonisch besprechen.


Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und basiert auf den Angaben aus Ihrer Frage. Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gern für Ergänzungen sowie gegebenenfalls für die weitere Interessenwahrnehmung im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Falls Sie mich beauftragen wollen, können Sie sich bitte zunächst per Email über dannheisser@rae-dpc.de kontaktieren. Gern gebe ich Ihnen dann auch die voraussichtlich anfallenden Gebühren auf.

Wenn Sie diese Antwort im Rahmen der Bewertung beurteilen, helfen Sie mit, dieses Portal transparenter und verständlicher zu gestalten.

Mit freundlichen Grüssen



gez. RA Dannheisser


Kai-Uwe Dannheisser
Rechtsanwalt

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Dannheisser Poley & Carballo
Rechtsanwälte & Abogado
Mittelweg 161
20148 Hamburg
Tel.: 040-41125570
Fax: 040-411255717
dannheisser@rae-dpc.de
www.rae-dpc.de

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