Schulrecht / Grundschulanmeldung, Berlin-Pankow
28.11.2010 23:06 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Verwaltungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben unsere Tochter fristgerecht an der für sie zuständigen Schule in Berlin Pankow angemeldet.
Jedoch erhielten wir letzte Woche (nach Ablauf der gesetzl. Anmeldefrist) von der Schulleitung einen Brief indem man uns mitteilte, das das Schulamt telefonisch mitgeteilt hätte, das unsere Strasse nun nicht mehr in deren Einzugsgebiet läge und man unseren Anmeldebogen umgehend zu einer anderen Schule weiterzuleiten hätte.
Die jetzt zuständige Schule hat noch freie Plätze, da sie einen schlechten Ruf hat. Sie ist für uns schlecht zu erreichen, und auch weiter entfernt von unserem Wohnsitz, als andere Grundschulen.
Da die Anmeldefrist bereits abgelaufen ist, und die Veränderung des Einzugsgebietes vom Schulamt angeordnet wurde, sagte man uns, das eine Anmeldung an anderen staatlichen Grundschulen erfolglos sein wird, und man nichts weiter tun könne, als sich damit abzufinden.
Ist eine nachträgliche Änderung des Einzugsgebietes durch das Schulamt, nach Ablauf der Anmeldefrist, rechtmäßig?
Können wir uns unter diesen Umständen, nach Ablauf der Anmeldefrist, bei einer anderen bzw. der ursprünglichen Grundschule anmelden? Welche Erfolgsaussichten hätte diese Anmeldung?
Welche Möglichkeiten bleiben uns sonst noch, unsere Tochter an einer besseren Grundschule unterzubringen, als die jetzt willkürlich zugewiesene.
Ein Kontaktversuch an das Schulamt per Mail wurde bisher ignoriert.
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 10 weitere Antworten zum Thema:
Schulrecht
Schulrecht









