364.768
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1041 Besucher | 9 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Familienrecht » Schullaufbahnentscheidung bei gemeinsamem S...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Familienrecht » Schullaufbahnentscheidung bei gemeinsamem S...

Schullaufbahnentscheidung bei gemeinsamem Sorgerecht


| 17.06.2012 20:01 |
Preis: 85,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tobias Rösemeier


| in unter 2 Stunden

Mein Sohn ist in wenigen Tagen mit der 4. Klasse Grundschule fertig und es steht die Anmeldung zur weiterführenden Schule an.
Er hat eine eindeutige Gymnasialempfehlung. Zur Auswahl stehen das Gymnasium in der 18km entfernten Kreisstadt oder der Besuch der Oberschule mit gymnasialen Zweig in unserem Wohnort. Gemeinsam mit meinem neuen Ehemann haben wir (mein Sohn und ich) beide Schulen im Rahmen von Vorstellungstagen besucht, ebenso an diversen Informationsveranstaltungen beider Schulen, auch gemeinsamer Veranstaltungen beider Schulen teilgenommen. Schliesslich haben wir auch auf ausdrücklichen Wunsch meines Sohnes und unter Abwegung seines sozialen Netzwerks die Entscheidung getroffen ihm die Schullaufbahn auf dem gymnasialen Zweig der hiesigen Oberschule zu ermöglichen welche nach Klasse 10 den uneingeschränkten Übergang auf die Sekundarstufe 2 jeden Gymnasiums erlaubt.
Am vergangenen Freitag haben wir meinem Sohn zu seinem 14-tägigen Wochenendsbesuch bei seinem leiblichen Vater die Anmeldung nebst Vollmachterklärung zur Wahrnehmung aller schulischen Entscheidungen (von beiden Schulen zur Anmeldung erforderlich) zur Unterschrift durch den ebenfalls sorgeberechtigten Vater mitgegeben. Bei der heutigen Rückkehr unter Tränen sagte mein Sohn, sein Vater bestehe auf seinem Besuch am Gymnasium in der Kreisstadt. Leider ist die Kommunikation mit seinem Vater sehr schwierig bis nicht existent, es war lediglich herauszuhören, dass der Vater noch im alten Schulsystem zuhause ist und die Möglichkeiten und Chancen neuer Schulformen wie der Oberschule mit gymnasialen Zweig nicht anerkennt bzw. als Humbug ansieht.
Da sich mein Ex-Mann in den vier Grundschuljahren zu 0% an der schulischen Entwicklung interessiert gezeigt hat sind wir nun vor der Situation, die in dieser Woche durchzuführende Anmeldung des Kindes an einer der weiterführenden Schulen nicht durchführen zu können da die entsprechende Unterschrift/Einwilligung des Vaters fehlt. Ich bitte um sehr dringende und zeitnahe Bewertung/Beratung.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 217 weitere Antworten zum Thema:
Sorgerecht
17.06.2012 | 21:05

Antwort

von

Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
291 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.

Wenn Sie sich als Eltern im Rahmen der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht darüber einigen können, welche Schule Ihr Sohn nunmehr besuchen soll, so ist eine Entscheidung durch das Familiengericht herbeizuführen.

Da die Entscheidung nunmehr kurzfristig zu treffen ist, müssen Sie hier einen Eilantrag auf Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis über die schulischen Belange beim Familiengericht stellen. Empfehlenswert ist es, sich von einem Fachanwalt für Familienrecht vertreten zu lassen.

Das Gericht entscheidet hier aber nicht, welche Schule Ihr Sohn künftig besuchen wird, sondern welchem Elternteil diese Entscheidungsbefugnis alleine übertragen wird.

Entscheidungserheblich ist hierbei, welcher Elternteil geeigneter und in der Lage ist, diese Entscheidung alleine zu treffen.

Sie sollten daher im Eilverfahren vorgetragen, dass Sie sich zusammen mit Ihrem Sohn über beide Schulformen informiert haben und auch an den angebotenen Veranstaltungen teilgenommen haben. Hervorzuheben wäre in diesem Verfahren ebenfalls, dass der Kindesvater in den ersten 4 Schuljahren überhaupt kein Interesse an der schulischen Entwicklung des Sohnes gezeigt hat und derzeit pauschal die alternative Schulform ablehnt.

Unterrichten Sie beide Schulen darüber, dass sich die Eltern noch nicht einig sind, welche Schule Ihr Sohn besuchen wird und eine familiengerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden muss.

Ich wünsche Ihnen für das Verfahren viel Erfolg.



Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -


Tobias Rösemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Otto-von-Guericke-Str. 53
39104 Magdeburg

Telefon: 0391 6223910
Telefax: 0391 6223966

Email: Ra.Tobias.Roesemeier@t-online.de
Internet: www.anwaltfamilienrecht.de

Bewertung des Fragestellers 2012-06-19 | 20:48


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Tobias Rösemeier »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-06-19
3,4/5.0
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Magdeburg

291 Bewertungen
FACHGEBIETE
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht