Schullaufbahnentscheidung bei gemeinsamem Sorgerecht
| 17.06.2012 20:01 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
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Mein Sohn ist in wenigen Tagen mit der 4. Klasse Grundschule fertig und es steht die Anmeldung zur weiterführenden Schule an.
Er hat eine eindeutige Gymnasialempfehlung. Zur Auswahl stehen das Gymnasium in der 18km entfernten Kreisstadt oder der Besuch der Oberschule mit gymnasialen Zweig in unserem Wohnort. Gemeinsam mit meinem neuen Ehemann haben wir (mein Sohn und ich) beide Schulen im Rahmen von Vorstellungstagen besucht, ebenso an diversen Informationsveranstaltungen beider Schulen, auch gemeinsamer Veranstaltungen beider Schulen teilgenommen. Schliesslich haben wir auch auf ausdrücklichen Wunsch meines Sohnes und unter Abwegung seines sozialen Netzwerks die Entscheidung getroffen ihm die Schullaufbahn auf dem gymnasialen Zweig der hiesigen Oberschule zu ermöglichen welche nach Klasse 10 den uneingeschränkten Übergang auf die Sekundarstufe 2 jeden Gymnasiums erlaubt.
Am vergangenen Freitag haben wir meinem Sohn zu seinem 14-tägigen Wochenendsbesuch bei seinem leiblichen Vater die Anmeldung nebst Vollmachterklärung zur Wahrnehmung aller schulischen Entscheidungen (von beiden Schulen zur Anmeldung erforderlich) zur Unterschrift durch den ebenfalls sorgeberechtigten Vater mitgegeben. Bei der heutigen Rückkehr unter Tränen sagte mein Sohn, sein Vater bestehe auf seinem Besuch am Gymnasium in der Kreisstadt. Leider ist die Kommunikation mit seinem Vater sehr schwierig bis nicht existent, es war lediglich herauszuhören, dass der Vater noch im alten Schulsystem zuhause ist und die Möglichkeiten und Chancen neuer Schulformen wie der Oberschule mit gymnasialen Zweig nicht anerkennt bzw. als Humbug ansieht.
Da sich mein Ex-Mann in den vier Grundschuljahren zu 0% an der schulischen Entwicklung interessiert gezeigt hat sind wir nun vor der Situation, die in dieser Woche durchzuführende Anmeldung des Kindes an einer der weiterführenden Schulen nicht durchführen zu können da die entsprechende Unterschrift/Einwilligung des Vaters fehlt. Ich bitte um sehr dringende und zeitnahe Bewertung/Beratung.
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