Schulgeld Forderung trotz Kündigung
11.07.2012 16:32
| Preis:
25,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Ein Bekannter hatte zum 1.9.2010 einen Vertrag mit einer schule zur Ausbildung abgeschlossen.
Nun hatte sein Vater kurz vorher einen Schlaganfall und er musse die Ausbildung kündigen um sich um ihn zu kümmern. Leider hat er im ganzen Stress vergessen die Kündigung abzugegeben.mitte September hat er dann gekündigt. zum 19.9.2010 bestätigte ihm die Schule die Kündigung zum 1.10.2010. Schulgeld für september hat er natürlich gezahlt.
Nun soll er aber auch für Oktober Schulgeld zahlen.Die Schule droht mit dem Gerichtsvollzieher.
Leider hat er keine Unterlagen mehr. Vertrag, Kündigungsbestätigung usw.
Kann er da etwas machen?Er möchte/ kann das Geld nicht zahlen.Würde er vor Gericht gute Aussichten haben ohne jegliche unterlagen??
Trifft nicht Ihr Problem?
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Kündigung
11.07.2012 | 18:32
Antwort
von
Rechtsanwältin Andrea Hesse
38 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und des Einsatzes für die Beantwortung dieser Frage möchte ich Ihnen folgende Antwort geben:
Ihr Bekannter hat wirksam zum 01.10.2010 gekündigt. Ihrem Sachverhalt lässt natürlich die Frage offen, ob eine Kündigung wirksam bis Ende September ist oder ob der Oktober mit einbezogen werden muss. Da die Ausbildung am 01.09.2010 begonnen und kurz danach wieder gekündigt wurde, kann man davon ausgehen, dass sich Ihr Bekannter noch in der Probezeit befunden hat. In der Probezeit kann man ohne Kündigungsfrist jederzeit kündigen, § 22 BBiG. Sollte allerdings keine Probezeit vereinbart worden sei – was recht unwahrscheinlich ist – dann kann die Kündigung aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist stattfinden (außerordentliche Kündigung) oder für den Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgegeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. Auch dies ist geregelt in § 22 BBiG.
Mit dem Gerichtsvollzieher zu drohen macht allerdings nicht viel Sinn, wenn die Schule noch keinen vollstreckbaren Titel in der Hand hat. Daher wird diese wohl ein Mahnverfahren oder ein gerichtliches Verfahren gegen Ihren Bekannten einleiten. Dahingehend hat die Schule darzulegen und zu beweisen, dass ein Vertrag geschlossen wurde und dieser auch im Oktober noch bestanden hat. Dies ist für die Schule relativ einfach, indem der unterschriebene Ausbildungsvertrag vorgelegt wird. Wenn Sie sich darauf berufen, dass Sie wirksam gekündigt haben, dann reicht dies im Prozess wahrscheinlich nicht aus. Sie benötigen zumindest die Kündigungsbestätigung, sollte die Schule bestreiten, dass es zu einer Kündigung kam und dies wird sie tun, weil sie sonst verliert, da die Kündigung bestätigt wurde. Möglicherweise gibt es andere Beweismittel, die im Prozess eine Kündigung beweisen könnten. Haben andere Personen die Kündigungsbestätigung möglicherweise gesehen oder mit der Schule über die Kündigung gesprochen? Sollte die Schule in einem etwaigen Prozess die Kündigung bestreiten und Ihr Bekannter kann die Kündigung nicht beweisen, dann wird er höchstwahrscheinlich verurteilt das Schulgeld für Oktober zuzüglich Zinsen seit der letzten Mahnung zu bezahlen.
Man könnte lediglich versuchen mit der Schule in Kontakt treten und sich vergleichsweise möglicherweise auf die Hälfte oder ein Drittel des Schulgeldes zu einigen. Wenn Sie oder Ihr Bekannter eine solche Verhandlung wünschen stehe ich Ihnen im Rahmen einer Mandatierung gern zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick ermöglicht zu haben, und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Hesse
Rechtsanwältin