Schuldfrage und weiteres Vorgehen
| 28.10.2008 15:05
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Verkehrsrecht
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist vor einigen Wochen ein junges Mädel ins Auto gefahren. Der Vorfall ereignete sich im Bereich der Autobahnauffahrt einer größeren Bundesstrasse.
Ich wechselte ca. 100m vor der Ampel vom rechten auf den linken Fahrstreifen, weil das Auto neben mir von der linken Spur auf die Linksabbiegerspur gefahren ist. Ich nahm also dessen Platz ein. Der Wagen des Mädels befand sich zu dieser Zeit in einem ausreichend großen Abstand hinter meinem Wagen. Vor der Ampel musste ich dann verkehrsbedingt bis zum Stillstand abbremsen, und das ohne Vollbremsung. Nachdem ich schon ca. 3 Sekunden auf der Stelle stand, ist mir das Mädchen von hinten ins Auto gefahren. Die Polizei wurde aus Rücksicht auf die augenscheinlich noch vorhandene Probezeit des Mädels nicht informiert. In meinen Augen ist die Schuldfrage eindeutig geklärt. Das Mädel hat sich aber direkt an einen Anwalt gewendet und nun wird behauptet, dass ich den
Unfall verursacht hätte, weil ich die Spur gewechselt hatte. Ihre drei Mitfahrerinnen hat sie als Zeugen angegeben.
Die Versicherung der Gegenseite weigert sich nun meinen Schaden zu begleichen, obwohl die sogar auf ein Gutachten bestanden haben, das jetzt auch nicht bezahlt wird.
Wie sehen denn nun meine Chancen aus?
Kann ich da überhaupt was machen, oder sollte ich widerwillig klein beigeben?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
28.10.2008 | 15:21
Antwort
von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Ihrer Schilderung ist die Schuldfrage klar - der
Unfall wurde demnach alleine von der Fahrerin des gegnerischen Fahrzeugs verschuldet.
Problematisch ist, dass der Unfall nicht polizeilich aufgenommen wurde und die Gegenseite drei Zeuginnen aufweist, die ihre Sicht der Dinge nicht bestätigen, sondern Sie als Unfallverursacher benennen.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung müssten Sie nun beweisen, dass die Fahrerin des gegnerischen Autos Alleinverursacherin des Unfalls ist. Sie werden diesen Beweis aber nur erbringen können, wenn die Aussagen der Zeuginnen nicht stimmig sind, ggf. widersprüchlich sind und Lücken aufweisen. Ansonsten besteht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass das Gericht den Zeuginnen glauben wird.
Wenn der Schaden an Ihrem Fahrzeug noch nicht repariert wurde, besteht ggf. die Möglichkeit durch ein Unfallrekonstruktionsgutachten etwas zur Schadensentstehung zu sagen - aber das lässt sich natürlich ohne nähere Kenntnis nicht feststellen.
Möglicherweise lässt sich auch aus dem Ihnen vorliegenden Gutachten schon etwas zu Ihren Gunsten ableiten.
Andernfalls würde ich es auf einen Rechtsstreit nur ankommen lassen, wenn die Aussagen der Zeuginnen absolut unglaubhaft sind - ansonsten sehe ich Ihre Chancen leider sehr gering.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen oder eine Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller
28.10.2008 | 16:38
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Könnte ich mich denn darauf berufen, dass der Unfall nicht in Folge des Spurwechsels zustande kommen konnte, weil der Aufprall mittig erfolgte?
Das würde sich nämlich anhand des DEKRA Gutachtens sowie eines Fotos nachweisen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
J.V.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
28.10.2008 | 16:46
Vielen Dank für Ihre Nachfrage,
darauf können Sie Ihre Argumentation zwar stützen - ob dies aber ausreicht, um die drei Zeuginnen zu widerlegen vermag ich ohne genaue Kenntnis derer Aussagen und des Gutachtens nicht zu sagen.
Für eine genauere Einschätzung Ihrer Chancen ist die Einsichtnahme in die Unterlagen wohl leider unabdingbar.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt