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Frage geschrieben am 07.01.2011 18:44:40

Schulden von Noch-Ehefrau

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1036
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachverhalt:
VOR der Ehe haben meine Frau und ich ein Haus gekauft. Kurz danach, wir waren immer noch nicht verheiratet, haben wir von der Oma meiner Frau ein Darlehen von 15000 Euro bekommen. Der Vertrag dazu wurde aber nur zwischen Oma und Ihr (Enkelin) geschlossen, eine Rückzahlung von monatlich 150 Euro wurden vereinbart, sonst nichts.
Wir hatten neben unseren eigenen Konten ein Gemeinschaftskonto fürs Haus, worauf jeder von uns monatlich einen bestimmten Betrag überwiesen hat. Von diesem Konto wurde auch die Rate für das Oma-Darlehen bezahlt.
Nun wollen wir uns scheiden lassen, bei dem Darlehen sind noch 5000 Euro offen, jetzt fordert die Oma vom mir die Hälfte, also 2500 Euro, sofort zurück.
Bin ich jetzt automatisch mit dafür verantwortlich, nur weil ich auch mitbezahlt habe? Generell habe ich nichts gegen eine Rückzahlung einzuwenden, wir trennen uns im Guten und damals haben wir ja beide davon profitiert. Aber wenn ich schon zurückzahle, dann so wie vereinbart.
Jetzt droht mir die Oma mit Pfändung und so...
Was kann oder muß ich jetzt machen?

Mit freundlichen Grüßen


Antwort geschrieben am 07.01.2011 19:06:04
Rechtsanwältin Gabriele Koch
Großfriedrichsburger Straße 13, 81827 München, Tel: 089 4306522, Fax: 089 4397961
Familienrecht, Mietrecht, Versicherungsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Ehegatten haften grundsätzlich nicht, für die Schulden des anderen Ehegatten, egal, ob diese bereits in die Ehe gebracht wurden oder erst während der Ehe gemacht werden. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. dann wenn beide unterschreiben, einer für den anderen bürgt oder wenn es sich um Geschäfte des täglichen Lebens handelt (§ 1357 I BGB). Die Tatsache, dass die Raten längere Zeit vom gemeinsamen Konto bezahlt wurden, ändert hieran nichts und die Ausnahmen treffen auf Sie nicht zu.

Das heißt, die Oma hat keinerlei Anspruch gegen Sie und kann deshalb auch nicht pfänden. Eine Pfändung wäre mit dem aktuellen Stand auch gar nicht möglich, da für eine Pfändung zwingend ein vollstreckbarer Titel vorliegen muss, also z.B. ein Gerichtsurteil.

Rein rechtlich besteht von Ihrer Seite daher im Moment kein Handlungsbedarf. Wenn die Oma die Angelegenheit tatsächlich weiter verfolgen will, müsste sie den vermeintlichen Anspruch gegen Sie erst einmal gerichtlich geltend machen und erst dann, wenn das geschieht, müssten Sie aktiv werden, das heißt, sich gegen eine etwaige Klage verteidigen oder Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid einlegen. Dann sollten Sie darlegen, dass Sie den Darlehensvertrag nicht mit unterzeichnet haben und deshalb auch nicht für die Rückzahlung haften.

Ich hoffe, Ihnen damit einen Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin

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Bitte beachten Sie, dass diese Antwort nur eine erste Einschätzung ist, die ausschließlich auf den von Ihnen gegebenen Informationen beruht und eine umfassende juristische Beratung nicht ersetzten kann. Jede noch so kleine Änderung des Sachverhalts kann zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen.


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Schulden von Noch-Ehefrau | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-01-07
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