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Schulden und Mietrecht


| 10.05.2012 15:41 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes


| in unter 2 Stunden

Hallo!

Ich habe zwei Sachen.

Erstens mein Exfreund schuldet mich über 3000 Euro.
Ein Schuldschein gibt es (auch von Ihm unterschrieben) aber
von 2008. Bis heute hat er mir nur 50,- zurückbezahlt.
Ich weiss, dass er über 40,000 euro schulden hat und weiss
nicht wie die Chancen sind das Geld wieder zu bekommen.
Letztens hat er oder wird er auch heiraten und ich weiss
nicht ob das meine Chancen verbessert/verschlechtert.

Zweitens:
Ich wohnte 9 Jahre in einer Genossenschaftswohnung im Vertrag stand nur den Namen von meinem Exmann. Jetzt bin ich umgezogen und musste die Wohnung 3 Monate weiter bezahlen obwohl die schon die Schlösser ausgetauscht haben vor meinen Augen. Es hiess die Wohnung wird entweder renoviert oder als Lagerhalle benutzt, ist noch nicht klar (war in ziemlich schlechten Zustand und modernisierungsbedürftig). Und weil ich nichts streichen musste oä. musste ich "NUR" die weitere 3 Monate bezahlen (Kündigungsfrist). Finde ich unverschämt weil vor drei Monaten haben die was anderes gesagt von wegen Bewerber würden vorbeikommen und dann hörte ich 4 Wochen gar nichts mehr. Und dann am TAG der Umzug stürmten die rein und wollte die Wohnung im Leeren Zustand sehen und dann wurde erst entschieden, dass nichts gemacht werden konnte (schlechter Zustand) aber ich musste trotzdem die weitere 3 Monate bezahlen. Kein Protokoll hatten die dabei und schriftlich kam erst NACH diese Aktion, dass ich bis Ende Mai bezahlen muss.
Kann ich da was machen obwohl die Wohnung mein Exmann (als Mitglied) gehört? Er hat da aber nie wirklich gewohnt und die Miete ging immer von meinem Konto ab.
In beiden Fällen fühle ich mich sehr schlecht behandelt.

Mfg
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Schulden Mietrecht
10.05.2012 | 17:06

Antwort

von

Rechtsanwalt Patrick Hermes
264 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

1. Ob und inwieweit die Eingehung einer erneuten Ehe auf die finanzielle Situation Ihres Exmannes Einfluß hat, vermag ich nicht zu sagen. Fakt ist, dass nach wie vor Ihr Exmann alleiniger Schuldner des Anspruches aus dem Schuldschein ist.
Sie sollten hier umgehend verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen gegen Ihren Exmann, also zb. Mahnbescheid beantragen und den geschuldeten Betrag zurückfordern. Gegebenenfalls steht hier schon eine Verjährung des Anspruches im Raum.
2. Gegebenenfalls sind Sie als Mieterin neben Ihrem Ehemann in den Mietvertrag eingetreten; eventuell im Rahmen der Scheidung.
Selbst wenn Sie das Mietverhältnis gekündigt haben, bleiben Sie zur Zahlung solange verpflichtet bis das Mietverhältnis beendet ist.
Hier könnte Ihnen aber bereits die Netzung schon vorher entzogen sein durch den Austausch der Schlösser an der Wohnung, so dass Sie die Genossenschaft anschreiben sollten und ggfs. bitten sollten einen Teil der Miete zurückzuzahlen.



Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen


Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht


Luisenstr. 25
80333 München

Tel.: 089-592033
Telefax: 089-594187
www.kanzlei-hermes.com
info@kanzlei-hermes.com

Bewertung des Fragestellers 2012-05-12 | 00:52


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"Die Fragen sind schon eingegangen worden aber Antworten waren umständlich beantwortet. Ein klarer Struktur wäre mir lieber. Und sehr viele juristische Begriffe die man nicht unbedingt kennt. Sonst alles gut."
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-05-12
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München

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