Person B (Angestellter, nicht mit Person A verwandt) will zusammen mit Person A ein Haus erwerben 180.000Eur. Person A würde das Erbe zur Verfügung stellen, also 120000Eur, während Person B ein Kredit in Höhen von 60.000Eur hinzutun würde.
Wie kann man im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bewerkstelligen, dass im Grundbuch nur Person B eingetragen wird und wie kann Person B den gesamten Betrag überstellen (Stichwort Geldwäschegesetz, Herkunftsnachweis).
Könnte man alternativ Person A im Verhältnis z.B. 30:70 im Grundbuch eintragen? (Das Haus besteht aus zwei Wohnungen, einer kleinen und einer großen)und später könnte Person B den Rest abkaufen? Darf A überhaupt im Grundbuch auftauchen ohne dass alle möglichen Gläubiger erscheinen? Zu beachten ist, das A wie gesagt verschuldet ist und eventuell in Zukunft auf die Unterstützung durch ALG2 angewiesen sein könnte – wäre Sie dann gezwungen Ihren Anteil zu veräußern? (Was ist wenn B einem Verkauf nicht zustimmt?)
Was für Risiken bestehen für A und für B; Was würden Sie uns in unserem Fall raten?
