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Frage geschrieben am 10.12.2010 16:39:11

Schulden und Erbe - Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 978
Person A (alleinerziehende Mutter) hat unerwartet geerbt -120.000Eur, bar abgehoben- aber ist hoch verschuldet (Privatinsolvenz wurde bereits vorbereitet, bevor sie geerbt hatte – die Privatinsolvenz ist zur Zeit aber „auf Eis" gelegt) und hat bis vor kurzem ALG2 bezogen (da sie nur einen Nebenjob im Gaststättengewerbe hat, ist eine zukünftige Abhängigkeit von ALG2 nicht ausgeschlossen).
Person B (Angestellter, nicht mit Person A verwandt) will zusammen mit Person A ein Haus erwerben 180.000Eur. Person A würde das Erbe zur Verfügung stellen, also 120000Eur, während Person B ein Kredit in Höhen von 60.000Eur hinzutun würde.

Wie kann man im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bewerkstelligen, dass im Grundbuch nur Person B eingetragen wird und wie kann Person B den gesamten Betrag überstellen (Stichwort Geldwäschegesetz, Herkunftsnachweis).

Könnte man alternativ Person A im Verhältnis z.B. 30:70 im Grundbuch eintragen? (Das Haus besteht aus zwei Wohnungen, einer kleinen und einer großen)und später könnte Person B den Rest abkaufen? Darf A überhaupt im Grundbuch auftauchen ohne dass alle möglichen Gläubiger erscheinen? Zu beachten ist, das A wie gesagt verschuldet ist und eventuell in Zukunft auf die Unterstützung durch ALG2 angewiesen sein könnte – wäre Sie dann gezwungen Ihren Anteil zu veräußern? (Was ist wenn B einem Verkauf nicht zustimmt?)

Was für Risiken bestehen für A und für B; Was würden Sie uns in unserem Fall raten?



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