Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 05.05.2011 12:50:21

Schulden und Berechnung von Trennungs- und Ehegattenunterhalt

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1607
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 172 weitere Antworten zum Thema Ehegattenunterhalt.
Hallo,

2 kurze Fragen zu Schulden in Bezug auf die Berechnung des Trennungs- und Ehegattenunterhalts:

1) Meine Frau und ich haben gemeinsam einen Kredit bei einer Bank aufgenommen. Diesen dann abgelöst, Dispo ausgeglichen nach Renovierung und 2009 ein neues Auto (ist bei mir) gekauft und finanziert durch ein Privatdarlehn bei meinen Schwiegereltern. Auch dieses Darlehn haben wir beide aufgenommen. 3 Monate später erfolgte die Trennung. Einige Monate später fordern die Schwiegereltern die gesamtschuldnerische Rückzahlung des Restbetrages. Dem bin ich nachgekommen. Die Rückzahlung war aber nur durch die Aufnahme eines neuerlichen Kredites möglich. Kann ich diese Kreditrate irgendwie bei der Unterhaltsberechnung einbringen?

2) Das Haus wird seit 20 Jahren von mir finanziert. Baudarlehn bei einer Versicherung, nur Zinszahlung ohne Tilgung, Tilgung erfolgt nach Ablauf aus der LV. Es fallen monatlich rund 450 Euro Zinsen an und die Lebensversicherungsprämie von 160 Euro. Kann eine Position davon oder beide vom Einkommen in Abzug bringen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.


Antwort geschrieben am 05.05.2011 13:21:12
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 631
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich, vorbehaltlich einer konkreten Prüfung, gerne beantworten darf:

Die Darlehensraten dürften bei Berechnung des Unterhaltsanspruches einkommensmindernd zu berücksichtigen sein. Denn das Darlehen wurde zur Begleichung gemeinsamer, ehebedingter Schulden aufgenommen und ist damit eheprägend.

Wenn Sie das Darlehen bei den Schwiegereltern gemeinsam aufgenommen haben, es aber nun alleine zurückgezahlt haben, wird Ihnen außerdem ein Ausgleichsanspruch gegen Ihre Frau zustehen.

Auch die Zinszahlungen auf den Kredit für das Haus und die Kosten für die Lebensversicherung werden Sie als eheprägend vom Einkommen abziehen können.

Die von Ihnen mitgeteilten Kosten vermindern also das für den Unterhalt zur Verfügug stehende Einkommen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt



Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206
24-Stunden-Notfall-FreeCall: 0800 365 7324

www.rechtsanwalt-schwartmann.de

Mietrecht - Familienrecht - Internetrecht - Verkehrsrecht
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.05.2011 15:31:28

Hallo Herr Schwartmann,

vielen Dank für Ihre schnelle und umfassende Antwort. 2 kleine Verständnisfragen habe ich allerdings noch.

1) Zu Punkt eins stellt sich mir die Frage, ob der Grund der Kreditaufnahme egal ist. Der erste Kredit bei der Bank dient zum Teil der Ablösung von Schulden, die ich mit in die Ehe gebracht habe (wurde aber eben zusammen mit meiner Frau aufgenommen). Mit dem Kredit bei den Schwiegereltern wurde dieser Bankkredit, ein Privatdarlehn bei einem Bekannten für Umbaukosten/Renovierung abgelöst, Dispo (wurde auch zur Renovierung benutzt) ausgeglichen und der überwiegende Teil des Autos finanziert.

2) Zu Punkt zwei auch eine kurze Nachfrage. Ich habe es schlecht formuliert. Ich bin seit 8 Jahren verheiratet. Das heißt also, die Finanzierung für das Haus hat schon vor der Ehe bestanden und wurde nicht erst nach der Eheschließung abgeschlossen. Ändert dies etwas?

Nochmals viele Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 05.05.2011 16:39:37

Vielen Dank für Ihre Nachfrage und ergänzenden Erläuterungen.

An meiner Einschätzung ändert dies jedoch nichts, denn die Schulden sind gleichwohl eheprägend - ich gehe davon aus, dass das Haus auch als Ehewohnung genutzt wurde und während der Ehezeit das für die Familie zur Verfügung stehende Einkommen um die Zahlungen auf Kredite und Lebensversicherung vermindert war - diese Zahlungen sind also auch bei der Berechnung des Unterhaltes in Abzug zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schwartmann direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Familienrecht letzten Monat:

66
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97909
beantwortete Fragen
15
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Schulden   Berechnung   Trennungs-   Ehegattenunterhalt