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Ich habe in Deutschland ca. 80.000 Euro Schulden. Wohne aber in Brasilien seit einigen Monaten und wohne dort mit meiner Frau, die Barsilianerin ist. Meine Frau hat für ein Darlehen über ca 35.000 Euro mitgebürgt und wohnt nun ebenfalls in Brasilien. Es gibt einihe Mahnbescheide und eine Bank ist auch vor Gericht gegangen. Können die Gläubigerbanken meiner Frau und mir nun auf mein Grundstück und das darauf stehende HAUS zugreifen um es zu pfänden oder sonst irgendwie auf mein Eigentum in Brasilein zugreifen ? Wen ja, wie kann ich dies verhindern ?Antwort geschrieben am 17.10.2010 23:57:43 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
Bewertungen: 750
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vielen dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Eine Zwangsvollstreckung ist auch in Brasilien grds. möglich, LG Bonn (MDR 55, 617). Hierfür muss der Gläubiger aber Ihren und den Wohnort Ihrer Frau kennen.
im weitere bedarf es zunächst eine Übersetzung des vollstreckbaren Titeles durch ein staatlich anerkennten übersetzer. im weiteren sind dann die brasilianischen Behörden mit der Vollstreckungsmaßnahme zu beauftragen.
Die Bank oder einer der Gläubiger müßte für eine Zwangsvollstreckung einen Rechtsanwalt vor Ort beauftragen, was mit weiteren Kosten verbunden sein wird.
Angesichts der Höhe der Forderung ist mit einer Zwangsvollstreckung nicht zu rechnen, da auch die Verwertung einer Immobilie mit weiteren Kosten verbunden sein wird.
Insoweit haben Sie erfahrungsgemäß bei der Höhe der Forderung keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu befürchten, die Sie natürlich auch durch einen Verkauf des Hauses verhindern können.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen im Rahmen der Nachfragemöglichkeit weiterhin zur Vefügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.10.2010 00:07:29
Also würden Sie mir raten nichts zu unternehmen.Die Schulden sind nicht bei einer Bank sondern bei mehreren. Die Banken haben Forderungen zwischen 2500 bis zur höchsten von ca. 35.000 Euro( hier hatte auch meine Frau mit unterschrieben ), oder soll ich mein Grundstück mit dem Haus umgehend verkaufen ?
Also würden Sie mir raten nichts zu unternehmen.Die Schulden sind nicht bei einer Bank sondern bei mehreren. Die Banken haben Forderungen zwischen 2500 bis zur höchsten von ca. 35.000 Euro( hier hatte auch meine Frau mit unterschrieben ), oder soll ich mein Grundstück mit dem Haus umgehend verkaufen ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.10.2010 00:24:53
Auch wenn Sie das Haus innerhalb der Familie oder an einen freund veräußern würden, würde dies nicht vor einer Vollstreckung schützen. Aufgrund der hohen Kosten mit ungewissem Ausgang der zwangsvollstreckung ist es eher unwahrscheinlich, dass ein Gläubiger mit einer Höchstforderung von EUR 35.000,- in Brasilien vollstreckt.
Insoweit ist es sicher überlegenswert nichts zu unternehmen.
Mit besten Grüßen
Auch wenn Sie das Haus innerhalb der Familie oder an einen freund veräußern würden, würde dies nicht vor einer Vollstreckung schützen. Aufgrund der hohen Kosten mit ungewissem Ausgang der zwangsvollstreckung ist es eher unwahrscheinlich, dass ein Gläubiger mit einer Höchstforderung von EUR 35.000,- in Brasilien vollstreckt.
Insoweit ist es sicher überlegenswert nichts zu unternehmen.
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